Juristen: Jogginghosen-Verbot an Schule nicht haltbar

Stand: 27.03.2023, 15:57 Uhr

Eine Wermelskirchener Sekundarschule hat Schülerinnnen und Schüler nach Hause geschickt, weil sie in Jogginghosen zum Unterricht kamen. Juristen sehen das Vorgehen kritisch.

Welche Kleidung ist im Schulunterricht angemessen? Darüber wird gerade in der Sekundarschule Wermelskirchen gestritten. In den vergangenen Tagen sind Schüler nach Hause geschickt worden, weil sie in Jogginghosen zum Unterricht kamen. Schüler und Eltern ärgern sich darüber, sechs Eltern haben sich laut Bezirksregierung sogar bei der Schulleitung über die Maßnahme beschwert.

Hausordnung verbietet Jogginghose

Die Schule sieht sich aber im Recht. Es gebe schon länger eine Hausordnung, die das Tragen von Jogginghosen im Unterricht eigentlich untersagt. Bisher spielte das keine Rolle, aber durch den Lockdown seien die Kleiderstandards so weit gesunken, dass es notwendig geworden sei, zu reagieren.

"Wir möchten unsere Schüler:innen dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum 'Chillen' verleitet", teilt die Schule mit. Für die Vorbereitung auf das Berufsleben sei eine Abkehr von der Jogginghose wichtig. Deswegen wolle man "trotz Kritik in den Medien" an der Kleiderordnung festhalten.

Was sagen Juristen zum Jogginghosen-Verbot?

Kinder stehen auf dem Schulhof und einige tragen eine Jogginghose.

Zu leger für die Schule?

Nach Ansicht von Rechtswissenschaftlern ist das Jogginghosen-Verbot an der Sekundarschule in Wermelskirchen nicht haltbar. "Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig", sagt Hinnerk Wissmann, Hochschullehrer an der Uni Münster, der das Land NRW in Fragen des Schulrechts berät.

Eine Schulkonferenz kann seiner Ansicht nach eine Kleider-Ordnung empfehlen, mehr aber auch nicht - das Tragen einer Jogginghose allein kann also nicht als Pflichtverstoß gewertet werden, der einen Ausschluss vom Unterricht rechtfertigt.

Ähnlich sieht es Professor Markus Ogorek von der Uni Köln: "Eine Empfehlung kann schon dem Wortsinne nach keine Verpflichtung sein." Der Ausschluss von Schülern in Sporthosen dürfte also rechtlich nicht gedeckt sein.

Über dieses Thema berichteten wir am 26.03.2023 in der Aktuellen Stunde sowie am 21.03.2023 in der Aktuellen Stunde um 18:45 Uhr, der Lokalzeit Bergisches Land um 19:30 Uhr im WDR Fernsehen und in den Hörfunknachrichten auf WDR 2.