Vor knapp zweieinhalb Monaten soll der 40-jährige Düsseldorfer zwei Mitarbeiterinnen der Wohnungslosenhilfe "Horizont" in Düsseldorf mit einem Messer attackiert haben. Ihm werden versuchter Mord und Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. Laut Anklage war er Stammgast der Tagesstätte.
Der Mann soll die beiden Frauen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben. Die 63-jährige Leiterin der Tagesstätte schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr. Die 61-jährige Küchenhilfe konnte durch eine Not-OP gerettet werden.
Der Mann soll zugestochen haben, weil er ungeduldig wurde. Wie es heißt, war der 40-Jährige an dem Morgen in die Einrichtung gekommen, weil er sich beschweren wollte. Als ihn die Leiterin bat, sich zu gedulden, soll er unvermittelt ein Messer gezogen und auf die 63-Jährige eingestochen haben. Als sie am Boden lag, habe er mit Fäusten auf sie eingeschlagen und eingestochen, schilderte die Frau vor Gericht. "Ich habe um mein Leben gekämpft", sagte sie unter Tränen. Und weiter: "Ich dachte, ich sterbe."
Der Anklage zufolge war der 40-Jährige anschließend in das zur Einrichtung gehörende Café "Horizont" gegangen und habe der an der Theke arbeitenden Frau mit den Worten „Wir haben auch noch eine Rechnung zu begleichen" das Messer in den Hals gerammt. "Ich hatte vorher nie Meinungsverschiedenheiten mit ihm", sagte sie vor Gericht.
Motiv rätselhaft
Ihr ist völlig unklar, warum der Angeklagte sie angegriffen hat. Er zählte zu den Stammgästen des Horizont, sagte sie. "Der war regelmäßig - eigentlich jeden Morgen da. Er hat gefrühstückt und auch an dem Morgen wie jeden Morgen seine vier Eier bekommen."
Angeklagter schweigt zum Auftakt
Zum Auftakt schwieg der Angeklagte. Er verbarg sein Gesicht hinter einer Mappe. "Mein Mandant wird zum aktuellen Zeitpunkt weder Angaben zur Sache, noch zur Person machen", erklärte Verteidiger Karl Matthias Göbel auf Nachfrage des vorsitzenden Richters.
Der Angeklagte war nach der Tat verschwunden und konnte wenig später festgenommen werden. Er soll dabei gesagt haben: "ich habe einer Frau in den Hals gestochen." Außerdem soll er gegenüber den Beamten bei der Festnahme betont haben, er habe zur Tatzeit weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss gestanden. Eine entsprechende Kontrolle ergab bei ihm einen Wert von 0,1 Promille.
Frage nach Schuldfähigkeit
Im Vorfeld des Prozesses hieß es, es hätten sich keine Hinweise darauf gefunden, dass der Angeklagte zur Tatzeit möglicherweise nicht schuldfähig war. Sein Verteidiger Karl Matthias Göbel weist darauf hin, dass sich sein Mandant auch nicht von einem Sachverständigen hat untersuchen lassen.
Der 40-Jährige war häufiger in der Einrichtung und zählte zum Kreis der Wohnungslosen. Er soll bereits früher mit Gewalttaten in Erscheinung getreten sein. Ihm drohen bei einer Verurteilung mehrere Jahre Haft. Auch eine lebenslange Gefängnisstrafe ist möglich. "Die Opfer waren zur Tatzeit arg- und wehrlos", meint Staatsanwalt Alexander Ofiarkiewicz. Er sieht damit das Mordmerkmal der Heimücke als erfüllt an. Für den Prozess sind bis Ende November bisher sieben Verhandlungstage geplant.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- WDR-Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 24.09.2024 auch im Fernsehen in der Lokalzeit aus Düsseldorf.