Ein Gebäude ragt in die Luft.

Streit um Denkmalschutz für Düsseldorfer Gehry-Bauten im Medienhafen

Stand: 12.09.2024, 14:43 Uhr

Im Streit um den Denkmalschutz für die Gehry-Bauten im Düsseldorfer Medienhafen gibt es schlechte Aussichten für die Eigentümer.

Von Martin Höke

Das machte die Richterin am Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung deutlich. Anlass ist die Klage der Eigentümer gegen die Stadt Düsseldorf. Auf deren Anordnung wurden die drei geschwungenen Häuser am Medienhafen in die Denkmalliste eingetragen und stehen seither unter Schutz - und zwar komplett.

Die drei Eigentümer klagen dagegen, dass die Stadt die kompletten Gebäude unter Schutz stellen will. Dass die drei Bauten aufgrund "ihrer städtebaulichen Bedeutung" unter Schutz gestellt werden, haben sie akzeptiert, erklärt ihr Anwalt Martin Arnold.

Teilweise Denkmalschutz für die Gebäude?

Doch der Denkmalschutz dürfe nicht auch für das Gebäudeinnere gelten. Die in die Jahre gekommenen Bereiche wie die Eingangshalle, das Foyer, die Aufzüge und Flure müssten modernen Ansprüchen angepasst werden dürfen, erklärt der Anwalt. "Daher müsse es eine Teilbarkeit der Unterschutzstellung geben", sagt er. "Um Flexibilität bei der Innenraumgestaltung zu haben."

Das sieht die Denkmalbehörde anders und verweist auf die "von Gehry gewollte Wechselwirkung von Innen und Außen." 

Das sah die Richterin heute genauso. Die Gebäude seien als Ensemble von Gehry geplant und gestaltet worden, betonte sie. "Es gibt eine klare Verbindung zwischen Innen- und Außenbereich", betonte die Richterin. Gehrys Auftrag umfasste die Gestaltung, der Fassaden, des Gebäudeinneren und der Freiflächen. Dazu gehörten auch die Foyers, die Eingangsbereiche, die Treppenhäuser, Aufzüge und die Fensterboxen. Das sei alles untrennbar miteinander verbunden, meint die Richterin. Die komplette Unterschutzstellung der Gehry-Bauten sei also nicht zu beanstanden.

Ein Gebäude ragt in die Luft.

Eines der drei Gehry-Bauten im Düsseldorfer Medienhafen.

Vor 25 Jahren sind die drei geschwungenen Gebäude am neuen Zollhof fertiggestellt worden. Das nach ihrem Architekten Frank Owen Gehry schlicht „Gehry-Bauten“ benannte Ensemble ist schon längst eine der Sehenswürdigkeiten der NRW-Landeshauptstadt.

Klage eines Eigentümers schon einmal abgewiesen

Die Büros in den Gebäuden fallen übrigens nicht unter den Denkmalschutz. Sie können von den Nutzern ihren Ansprüchen entsprechend eingerichtet und umgestaltet werden.

Die Entscheidung in dem Streit wird den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt, erklärt ein Gerichtssprecher.

Schon vor drei Jahren, im August 2021, hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die vorläufige Unterschutzstellung der Gehry-Bauten abgesegnet und die Klage eines der drei Eigentümer abgewiesen. Damals hieß es, der Begriff des „Denkmals“ setze nicht voraus, dass das Objekt aus einer abgeschlossenen historischen Epoche stammen müsse. Damit könnten auch jüngere, zeitgenössische Objekte Denkmäler sein. Und es sei auch nicht zu beanstanden, dass die Denkmalbehörde die Gebäude vollumfänglich, also auch das Innere, unter Schutz gestellt habe.

Streit um Denkmalschutz für Düsseldorfer Gehry-Bauten im Medienhafen

00:41 Min. Verfügbar bis 12.09.2026


Unsere Quellen:

  • Verwaltungsgericht Düsseldorf
  • WDR-Reporter vor Ort

Über dieses Thema berichtet der WDR am 12.09.2024 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit um 19:30 Uhr.