Alkoholverbot in Krefelds Innenstadt soll eingeschränkt werden

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Stadtrat entscheidet: Alkoholverbot in Krefelds Innenstadt soll eingeschränkt werden

Stand: 06.09.2023, 21:17 Uhr

Der Krefelder Stadtrat hat Mittwochabend eine abgeschwächte Version des Alkoholverbots in der Innenstadt beschlossen. Seit Mitte März gilt in Krefeld ein weitreichendes Alkoholverbot, das für mehr Lebensqualität in der Innenstadt sorgen soll.

Kein Alkohol im Umkreis von 100 Metern rund um sensible Orte wie Kindergärten und Spielplätze, aber auch Kirchen und kulturelle Einrichtungen. So lautete die Verfügung, die die Stadt ursprünglich erlassen hatte. Das Ausschenken von Alkohol zum Beispiel vor Gaststätten sollte weiter erlaubt sein.

Eine weitreichende Regelung - die schon wieder Vergangenheit ist. Der Krefelder Stadtrat hat am Mittwochabend das Ganze kassiert, einstimmig bei drei Enthaltungen. Die Rede ist jetzt nur noch vom "unmittelbaren Umfeld zu den Eingangsbereichen", und nicht mehr von 100 Metern.

Klage soll zurückgezogen werden

Eine Neufassung, mit der Ratsherr Karsten Ludwig von den Grünen gut leben kann. Er hatte gegen die alte Fassung vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt. "Ich freue mich über die Entscheidung der Stadt Krefeld", so der Ratsherr. "Jetzt muss der Ordnungsdienst nicht mit dem Zentimetermaß herumlaufen."

Ein Schild weist auf das Alkoholverbot hin

Die Klage will er nun zurückziehen. Die Stadt erspart sich damit womöglich eine juristische Niederlage. Ähnliche Alkoholverbote zum Beispiel in Duisburg waren in der Vergangenheit immer gekippt worden.

Weg frei für Feierabend-Bier

Die Regelung ist Teil des städtischen Konzepts "Helfen und Handeln" - klare Regeln für die Trinker- und Drogenszene, gleichzeitig aber Unterstützungsangebote wie das Drogenhilfezentrum. Das Ziel: vor allem die Krefelder Innenstadt sollte wieder lebenswerter werden. Ein Ziel, das auch Karsten Ludwig grundsätzlich unterstützt. Nur mit der Methode war er nicht einverstanden. "Das war faktisch ein flächendeckendes Alkoholverbot", meinte Ludwig zur ursprünglichen Fassung. "Eine derart weitreichende Einschränkung von Freiheitsrechten war unverhältnismäßig."

Jetzt ist das drohende Aus für das Feierabendbier auf dem Heimweg abgewendet, und auch das Gläschen Sekt vor dem Standesamt ist wieder erlaubt.

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