Die Gaspreisbremse ist da – das müssen Sie wissen

Stand: 01.03.2023, 09:18 Uhr

Die Energiekosten liegen seit Monaten weit über dem bisher üblichen Preis. Mit den Preisbremsen für Strom und Gas soll sich das jetzt ändern.

Von Pamina Rosenthal

Werden die Gaspreise jetzt wirklich drastisch sinken? Das ist zumindest der Plan des Gesetzgebers.

So funktioniert die Gaspreisbremse

Um die Verbraucher und Verbraucherinnen zu entlasten, werden die Gaspreise ab dem 01.März gedeckelt.

Für 80 Prozent ihres monatlichen Gasverbrauchs zahlen Verbraucher dann maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent ihren aktuellen Vertragspreis. Das gilt rückwirkend auch für Januar und Februar. Verbraucher zahlen also zu Beginn dieses Jahres zunächst den normalen vollen Preis und bekommen dann nachträglich Erstattungen für Januar und Februar angerechnet.

Wie werden die 80 Prozent Gasverbrauch berechnet?

Die Berechnung für Deckelung der 80 Prozent übernimmt der Energie-Betreiber. Grundlage dafür ist der Verbrauch aus dem Jahr 2022. Mit individuellen Briefe informieren die Betreiber wie die RheinEnergie, Eon und Co. ihre Kunden, wie hoch die neuen Abschlagszahlungen ausfallen.

Was muss ich jetzt tun?

Verbraucherinnen und Verbraucher selbst müssen erstmal nichts tun, sagt Thomas Zwingmann, Energieberater von der Verbraucherzentrale NRW. "Wir müssen uns einfach überraschen lassen und abwarten, wann der Brief des Versorgers kommt. Eigentlich sollten die Briefe spätestens im Februar da sein, damit wir März über die neuen Abschläge Bescheid wissen."

Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich noch keinen Brief bekommen habe?

Nein, sagt Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale NRW. Bei einigen Energie-Versorgen ist die Technik noch nicht so weit, dass sie bis März alle Briefe verschicken konnten. Einige buchen im März auch deshalb keinen Abschlag ab.

Was mache ich, wenn ich die Gas-Rechnung nicht mehr zahlen kann?

"Manchmal lohnt es sich schon, den Anbieter zu wechseln" rät Thomas Zwingmann. Das gehe aber nur, wenn die Möglichkeit bestehe, den laufenden Vertrag zu kündigen.

Auch einen Besuch beim Jobcenter oder Sozialamt empfiehlt der Energieberater.

Über dieses Thema haben wir am 27. Februar auch in der WDR Lokalzeit aus Köln berichtet.

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