Die Zeiten des Lockdowns und der Corona-Bestimmungen wirken weit weg. Maske trägt kaum noch jemand. Das sah vor zwei Jahren noch anders aus. Selbst draußen war es mancherorts Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Kölnerin Clara-Marie Becker hat sich im März 2021 einmal nicht an die Corona-Vorschriften gehalten.
Fünf Minuten der Unachtsamkeit
Clara-Marie Becker saß damals auf den Rheintreppen in Köln-Deutz. Den Moment genießen, Sonne tanken. Einfach mal raus aus ihrer Wohngemeinschaft. Und an der frischen Luft Mittag essen. Bis das Ordnungsamt kam und sie auf eine fehlende Maske aufmerksam machte.
"Aber ich esse doch noch meinen Salat," hatte Clara-Marie Becker damals zu den Mitarbeitern des Ordnungsamtes gesagt, erzählt sie heute. Diese aber entgegneten, sie hätten beobachtet, dass Clara-Marie seit etwa fünf Minuten keine Gabel mehr zum Mund geführt hätte. Und in dieser Zeit hätte sie eine Maske tragen müssen. Somit beging sie eine Ordnungswidrigkeit.
Ein ungerechter Bußgeldbescheid?
Clara-Marie-Becker im Interview mit dem WDR.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit. Jetzt knapp zwei Jahre später und damit kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist flattert Clara-Marie der Bußgeldbescheid ins Haus. Knapp 80 Euro soll sie zahlen. Was Clara-Marie Becker ärgert: Heute wisse man, dass manche Corona-Maßnahmen nicht sinnvoll gewesen seien. Dennoch soll sie zahlen.
Mehr als 13.000 Bußgeldbescheide
Die Stadt Köln entgegnet, dies sei sehr wohl gerecht. Denn nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz wäre es jenen gegenüber ungerecht, die zeitnah einen Bescheid zugestellt bekommen und diesen auch bezahlt hätten.
Bis heute seien mehr als 13.000 Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die Coronaregeln verschickt und dadurch insgesamt etwa 3,5 Millionen Euro eingenommen worden. Eine vierstellige Zahl an Bußgeldbescheiden sei aber noch offen, so die Stadt. Es werden also noch einige Menschen Post bekommen.
Erfolgreicher Einspruch hängt vom Einzelfall ab
Der Rechtsanwalt Markus Gierok hat schon einigen Betroffen dabei geholfen, Einspruch gegen einen solchen Bußgeldbescheid einzulegen. Ob dies gelinge, hängt wie so oft vom Einzelfall ab. Aber gerade bei Bescheiden, deren Vergehen so lange zurückliegt, steigen die Erfolgsaussichten für die Betroffenen.
Denn "ein erheblicher Zeitraum seit dem vermeintlichen Verstoß wirkt sich am Ende des Tages tendenziell zu Gunsten des Betroffenen aus", so Gierok. Er könne als gutes Argument gegenüber der Behörde angeführt werden, so dass das Verfahren am Ende doch eingestellt wird.