Ein junger Mann sitzt im Gericht und zeigt auf ein Foto von seinem Auto auf seinem Smartphone. Neben ihm sitzt sein Anwalt.

Autoposer klagt erfolgreich gegen Androhung eines hohen Zwangsgeldes

Stand: 01.09.2022, 16:25 Uhr

Nach der Einführung von Zwangsgeldern für sogenannte Autoposer in Düsseldorf klagte am Donnerstagnachmittag ein 22-Jähriger vor dem Verwaltungsgericht und bekam Recht.

Ein 22-Jähriger aus Willich ließ im Juni letzten Jahres den Motor seines 500 PS starken Mercedes in der Düsseldorfer Innenstadt laut aufheulen und wurde dabei von einem Motorradpolizisten angezeigt. Ein Bußgeld wurde bereits verhängt.

Die Stadt droht mit Zwangsgeld von 5.000 Euro

Dem Mann wurde außerdem von der Stadt Düsseldorf das Autoposen in den nächsten drei Jahren untersagt. Bei einem erneuten Motor aufheulen im Stadtgebiet muss er ein Zwangsgeld von 5.000 Euro zahlen, so die Stadt. Wenn er dabei Menschen gefährde - sogar 10.000 Euro.

Mutmaßlicher Autoposer klagt

Der junge Mann kritisierte die Einstufung als Autoposer nach einem einmaligen Verstoß. Außerdem betonte er, sein Auto entspreche den Vorschriften und sei vom TÜV abgenommen, weshalb sein Motor nicht zu laut sein könne.

Stadt darf Autoposen nicht verbieten

Der Klage des Mannes aus Willich wurde stattgegeben. Das Gericht hat am Donnerstag entschieden, dass die Landeshauptstadt im Stadtgebiet weder Autoposen verbieten noch bei künftigen Verstößen mit Zwangsgeldern drohen darf. Der Straßenverkehr sei bundeseinheitlich geregelt. Daher könnte die Stadt keine eigenen Verkehrsverbote erlassen, so das Verwaltungsgericht.