Limonade muss in Zukunft keine Mindestmenge an Zucker oder Süßstoff mehr enthalten. Das entschied die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission am Dienstag. Anstatt sieben Prozent Zucker müssen die Getränke ab sofort nur noch "Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks" enthalten, heißt es in einer Bekanntmachung des Bundesanzeigers. Wie viel das ist, bleibt offen.
Limo muss keine Mindestmenge Zucker enthalten
Lemonaid-Limonade
Hintergrund der Entscheidung war eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Kommission und dem Hamburger Getränkehersteller Lemonaid, dessen Bio-Zitronen-Limonade aus Sicht von Lebensmittelkontrolleuren mit einem Zuckergehalt von sechs Prozent nicht süß genug war und deshalb nicht als solche verkauft werden sollte. Dagegen wehrte sich das Unternehmen.
Unterstützt wurde es dabei von der Hamburger Gesundheitsbehörde, die schon damals erklärte: "Lebensmittel mit wenig Zucker sollten nicht bestraft werden, sondern der Normalfall sein." Während des Streits wurde die Limonade weiter verkauft.
Hamburger Getränkehersteller gewinnt Auseinandersetzung
Man freue sich sehr über die Änderung der Leitlinie, sagte Lemonaid-Geschäftsführer Paul Bethke dem Magazin "Stern" am Dienstag. Man habe natürlich auf diese Entscheidung gehofft, konnte aber nie sicher sein. "Ist natürlich ein wenig schräg, dass es fünf Jahre gedauert hat."
Das Lebensmittelbuch ist kein Gesetz, doch die Akteure halten sich in der Regel daran. Die darin festgelegten Mindest- und Höchstmengen sollen die Verbraucher schützen und dafür sorgen, dass Hersteller die Standards einhalten.
Die Kommission, die die Leitlinien erarbeitet, ist annähernd paritätisch besetzt mit Verbraucherschützern, Wissenschaftlern, Lebensmittelkontrolleuren und Wirtschaftsvertretern.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Website der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission