Die Beschwerde und der Eilantrag seien am Mittwoch eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher in Düsseldorf. Beschwerdeführer sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und das Bündnis "Versammlungsgesetz NRW stoppen". Sie wehren sich gegen neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das neue "Totalverbot" von Versammlungen auf Autobahnen.
Vorwurf: Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Das seit einem Jahr gültige Gesetz schrecke Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben, so der Vorwurf. Besonders betroffen sei die Klimabewegung. Die GFF will erreichen, dass das Gericht solche Vorschriften für nichtig erklärt. Per Eilantrag sollen einige Normen zudem bereits vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar, sagte der Gerichtssprecher.
Machen sich Demonstranten unabsichtlich strafbar?
Der NRW-Landtag hatte die noch unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung erarbeitete Novelle nach monatelangen Protesten im Dezember 2021 verabschiedet. Die neuen Regelungen zum Störungs-, Vermummungs- und Militanzverbot seien sehr weitreichend und so unbestimmt formuliert, sodass Demonstranten nicht wissen könnten, wann sie sich strafbar machen, kritisierte die GFF.
NRW strenger als andere Bundesländer
Daneben habe NRW die Befugnis zur staatlichen Videoüberwachung von Versammlungen enorm ausgeweitet. Das bundesweit einmalige Pauschalverbot aller Versammlungen auf Bundesautobahnen schütze Autobahnen sogar stärker als den Landtag oder NS-Gedenkstätten. Kein anderes Bundesland habe ein derart restriktives Versammlungsgesetz, so der Vorwurf.
In Kürze sind größere Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Klimaschützern bei der Räumung des Ortes Lützerath im Rheinischen Braunkohlerevier zu erwarten.