Die NRW-Polizei will hunderte weitere Beamte zu Drohnenpiloten ausbilden lassen. Im Januar sollen dafür nach Angaben des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten zwei weitere Stellen für hauptamtliche Trainer ausgeschrieben werden.
Bislang gibt es laut Landesamt 200 sogenannte Fernpiloten für Drohnen. So gibt es bisher Drohnenpiloten bei Hundertschaften, Tatortuntersuchungsteams, Verkehrsunfallexperten und Spezialeinsatzkommandos. Ein Team besteht immer aus dem Piloten oder der Pilotin und einem "Luftraumbeobachter".
Reul: Wichtig beim Verfolgen von Tätern
Für NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sind Drohnen wichtig unter anderem beim Verfolgen von Tätern, bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen oder der Suche nach Vermissten. "Das Fliegen damit will jedoch gelernt sein, denn der Qualitätsanspruch an die Fernpiloten etwa bei der Tatortvermessung, bei der Bereitschaftspolizei oder den Verkehrsunfallaufnahme-Teams ist hoch", so Reul. Deshalb suche man aktuell Trainer, die künftig weitere Polizisten im Umgang mit den Fluggeräten schulen.
Noch sei der Einsatz von Drohnen etwas Besonderes, sagte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens. Die Technik erreiche aber den polizeilichen Alltag. Bei Demonstrationen müsse man den Einsatz genau prüfen - rechtlich und auf Verhältnismäßigkeit.
Auf Versammlungen muss über Drohnen-Einsatz informiert werden
Durchaus kritisch sieht der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes, wie der Drohnen-Einsatz der Ordnungshüter erfolgt. Das Problem sei, dass bisher "in vielen Fällen" die Vorschriften zum Drohnen-Einsatz "nicht eingehalten werden", sagte Feltes.
Kriminalwissenschaftler Thomas Feltes
So dürften Überwachungskameras bei Demonstrationen - etwa bei den aktuellen Klima-Protesten in Lützerath - nur eingesetzt werden, wenn konkrete Straftaten zu erwarten seien oder bereits erfolgten. Alle Versammlungsteilnehmer müssten zudem über den Einsatz informiert werden. "Geschieht das nicht, ist dieser Drohnen-Einsatz rechtswidrig", so der Forscher.
Ein Gericht in Baden-Württemberg hatte im Jahr 2021 den Drohnen-Einsatz bei einem Fußballspiel in Ulm für rechtswidrig erklärt. Fans von Eintracht Frankfurt hatten geklagt. Die Polizei darf also nicht einfach jede Menschenansammlung von oben filmen.