NRW bietet ausländischen Pflegekräften Willkommensgeld

Stand: 02.05.2022, 12:57 Uhr

Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Pflege setzt NRW-Sozialminister Laumann (CDU) auf eine Einmalzahlung von 3.000 Euro. Sie soll den beruflichen Neustart erleichtern.

Das neue Willkommensgeld wird Menschen aus Nicht-EU-Ländern angeboten, die in ihrem Heimatland bereits als Pflegefachkraft gearbeitet haben und sich für einen Wechsel nach Deutschland entschieden haben, teilte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag mit. Damit soll ihnen beim Neustart finanziell unter die Arme gegriffen werden.

Denn, so argumentiert das Ministerium, bis zur vollständigen Anerkennung ihrer fachlichen Qualifikation müssten sie hier häufig eine Anpassungsqualifizierung durchlaufen. Darum würden sie in ihrer ersten Zeit in Deutschland nur als Pflegehilfskräfte mit entsprechend geringerer Bezahlung arbeiten können.

Laumann: Angebot auch für Pflegefachkräfte aus der Ukraine

Zudem sollen die Kosten des Visums und der Einreiseerlaubnis, der Unterkunft bei der Einreise, der Erstausstattung der Wohnung und des Lebensunterhalts im Anerkennungsverfahren abgefedert werden. Karl-Josef Laumann sagte, die Corona-Pandemie habe den Fachkräftemangel in der Pflege noch einmal verschärft. "Deshalb setzen wir neben Verbesserungen in der Aus- und Weiterbildung auch auf die Einwanderung von ausländischen Fachkräften", so Laumann.

Er betonte, dass sich das Angebot ausdrücklich auch an geflüchtete Pflegefachkräfte aus der Ukraine richte.

7,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln

Insgesamt können nach Ministeriumsangaben 2.500 Menschen mit dem Willkommensgeld unterstützt werden. Dafür stünden bis zu 7,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.

Bedingungen für das Antragsverfahren

Um das Willkommensgeld zu erhalten, benötigen die ausländischen Pflegekräfte ihre in Nordrhein-Westfalen ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, den Zwischenbescheid der Bezirksregierung Münster zum Berufsanerkennungsverfahren sowie einen Arbeitsvertrag als Pflegekraft bei einer Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Zentrale Stelle für die Umsetzung ist die Landes‐Gewerbeförderungsstelle des nordrhein‐westfälischen Handwerks e.V. (LGH).

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