Windkraft-Schlappe für Schwarz-Grün vor OVG
Stand: 26.09.2024, 16:50 Uhr
Im Streit um eine neue Windenergieanlage hat das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Eilverfahren dem Land rechtswidriges Verhalten vorgeworfen. Offen sind die weiteren Folgen für die Windkraft-Strategie der schwarz-grünen Landesregierung.
Die schwarz-grüne Landesregierung hat mit ihrer Windenergie-Strategie eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren, dass die Aussetzung eines Genehmigungsverfahrens für eine Windenergieanlage durch den Kreis Soest "aller Voraussicht nach (offensichtlich) rechtswidrig" ist.
Die Aussetzung war auf Anweisung der Bezirksregierung Arnsberg erfolgt - diese wiederum ist der Landesregierung unterstellt. Hintergrund ist eine neue Vorschrift zur Genehmigung von Windkraftanlagen und zur Aussetzung von Verfahren nach Landesrecht. Der Kläger will eine Anlage im Kreis Soest bauen und hat im September 2023 einen Antrag gestellt.
Neue Vorschrift im Landesplanungsgesetz
Seit Juni 2024 gilt eine neue Vorschrift im Landesplanungsgesetz. Demnach dürfen Genehmigungsverfahren für ein Jahr ausgesetzt werden, falls die Anlage nicht in einem Bereich liegt, in dem laut Regionalplanentwurf Anlagen bevorzugt zugelassen werden sollen. Der Kreis Soest setzte das Genehmigungsverfahren bis Juli 2025 aus.
Zu Unrecht, wie das OVG jetzt vorläufig entschieden hat. Denn die Voraussetzungen für die Aussetzung der Windrad-Genehmigung liegen "offenkundig nicht vor", wie das Gericht mitteilte. Das Regionalplanverfahren werde durch das Windrad "nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht". Der Beschluss ist unanfechtbar (Az: 22 B 727/24.AK). Beim OVG sind noch weitere 17 Eilverfahren zu rund 50 Windanlagen anhängig.
Auslöser der Rechtsstreitigkeiten: Windenergiegebiete sollen bis Ende 2025 in den Regionalplänen festgelegt werden. Bis dahin gelten eigentlich die alten Vorgaben weiter, vor allem aus dem Baugesetzbuch und dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Um den Übergang vom alten zum neuen Modus zu gestalten, hat die Regierung im Landesplanungsgesetz eine Regel erlassen: Die Genehmigung zum Bau von Windrädern außerhalb der künftigen Windenergiegebiete kann von der Regionalplanungsbehörde ausgesetzt werden - und zwar "im Einzelfall", wie es im Gesetz heißt. Doch es gibt landesweit bereits 65 solcher "Einzelfälle", was vielerorts für Streit sorgt.
Verband: Schwarz-Grün hat Vertrauen verspielt
Mit dem Beschluss des OVG sei genau das eingetreten, was man prognostiziert habe, teilte der Landesverband Erneuerbare Energien mit: "Ohne Not hat die Landesregierung das Vertrauen in ihre ambitionierte Windenergiepolitik verspielt." Der entsprechende Absatz müsse "schnellstmöglich" wieder aus dem Landesplanungsgesetz gestrichen werden. Bis dahin dürften keine Genehmigungsverfahren mehr ausgesetzt werden.
Die FDP im Landtag sieht eine "herbe Niederlage" für Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne). Schwarz-Grün habe "heilloses Chaos verursacht". Die SPD teilte mit: "Gegen jeden Rat und entgegen der glasklaren Argumente hat die schwarz-grüne Koalition vor der Sommerpause das neue Landesplanungsgesetz durchgepeitscht." Sehenden Auges habe die Koalition den Ausbau der Windenergie "aufs Spiel gesetzt, mindestens verzögert".
Land und Bezirksregierung prüfen
Die in dem konkreten Fall zuständige Bezirksregierung Arnsberg will den Beschluss jetzt prüfen und dann mit ihren Fachleuten beraten, was das für andere Windrad-Aussetzungen bedeutet. Auch das NRW-Wirtschaftsministerium teilte mit: "Die Entscheidung des Gerichts werden wir jetzt prüfen, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden."
Unsere Quellen:
- OVG und Reaktionen laut Mitteilungen
- Nachrichtenagentur dpa