Reporterin Martina Koch aus Düsseldorf zur Sondersitzung des Schulausschlusses im Landtag

WDR aktuell 15.03.2024 06:48 Min. Verfügbar bis 15.03.2026 WDR

Schulministerin Feller weicht Frage nach OGS-Gesetz aus

Stand: 15.03.2024, 12:30 Uhr

In einer Sondersitzung des Schulausschusses ging es um die Offenen Ganztagsschulen in NRW. Dabei wurde Schulministerin Feller vor allen Dingen eine Frage gestellt - immer wieder.

Von Sabine TentaSabine Tenta

In einer Sondersitzung befasste sich am Freitag der Schulausschuss des Landtags auf Antrag der SPD mit der Frage, wie die Landesregierung aus CDU und Grünen die Grundlagen für den Offenen Ganztag in NRW regeln will.

Denn bereits ab 2026 sollen die ersten Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagsschule haben. Bis August 2029 sollen alle Grundschulkinder von der ersten bis zur fünften Klasse sich auf eine ganztägige Betreuung verlassen können. Das regelt ein Bundesgesetz, das die Länder umsetzen müssen.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte statt eines Ausführungsgesetzes vor einer Woche nur eine sogenannte "Fachliche Grundlage" vorgelegt, die auf drei Seiten das Nötigste regelt. Dabei hatten sich CDU und Grüne in ihrem Koalitionsvertrag auf ein Gesetz zum Ganztag verständigt. Einen Entwurf hatte Feller ursprünglich für Ende Januar in Aussicht gestellt.

Immer wieder eine Frage

Die Opposition aus SPD und FDP stellte immer wieder in etlichen Abwandlungen die eine Frage: Kommt noch ein Ausführungsgesetz? Wenn ja, wann? Die AfD, ebenfalls Teil der Opposition, meldete sich in der Sondersitzung gar nicht zu Wort.

Statt einer Antwort der Ministerin gab es zunächst zahlreiche weitere Redebeiträge der Ausschussmitglieder. Dabei wurden viele Punkte zum komplexen Thema OGS angesprochen. Aber egal wo die Opposition auch ansetzte, ihre Anmerkungen mündeten immer wieder in der Frage nach dem Ausführungsgesetz.

Feller spricht von "Zwischenschritt"

In ihrem einleitenden Statement hatte Feller referiert, dass sie den angekündigten Entwurf für das Ausführungsgesetz wegen der "komplexen Fragestellung" nicht vorlegen konnte. Sie verwies auf ein Rechtsgutachten der Kommunalen Spitzenverbände, das Mitte Januar die Frage aufgeworfen habe, ob der Bund überhaupt für den Ganztags-Rechtsanspruch zuständig sei. "Das können wir nicht ignorieren", sagte Feller.

Mehrfach nannte sie die vorgelegten "Fachlichen Grundlagen" einen "Zwischenschritt" ohne weitere Schritte konkret zu benennen. Nur soviel: man arbeite "an weiteren Ausführungsregelungen". Diese Formulierungen führten zu den konkreten Nachfragen von SPD und FDP: Kommt ein Gesetz? Noch in dieser Legislaturperiode? Wie weit ist die Landesregierung damit?

Die Antwort der Ministerin

Schulministerin Feller überließ, anstatt selbst zu antworten, immer wieder Mitarbeitenden ihres Ministeriums das Wort. Auch die blieben bezüglich der Masterfrage dieser Sondersitzung wortreich im Ungefähren, zum Beispiel mit Sätzen wie: "Das muss auf einer noch zu entscheidenden Regelungsebene geklärt werden".

SPD und FDP bohrten weiter: Kommt ein Gesetz? Wann? Nach knapp anderthalb Stunden entlockten sie der Ministerin nur diesen Satz dazu: "Wir werden weiter an Umsetzungsregelungen arbeiten und das bekannt geben." Die Interpretation könnte lauten: Ich weiß es auch nicht.

OGS-Regeln stehen - aber es gibt kein Gesetz

WDR 5 Westblick - aktuell 11.03.2024 05:39 Min. Verfügbar bis 11.03.2025 WDR 5


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Über dieses Thema berichten wir am Freitag unter anderem auch in der WDR-5-Sendung Westblick, ab 17.04 Uhr.

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