Lena Zingsheim-Zobel mit Baby Edda

Landtag stellt Weichen für eigene Kita

Stand: 05.12.2023, 17:14 Uhr

Die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Kita-Notbetreuung im Landtag ermöglichen soll.

Von Sabine TentaSabine Tenta

Es gibt Kleinkinder in NRW, die schon in sehr jungen Jahren mit Themen wie Verwaltungsdigitalisierung oder Wasserstoffhochlauf konfrontiert sind, die Sachverständigen-Anhörungen zur Änderung des Heilberufsgesetzes oder Parlamentsdebatten beiwohnen. Nicht, weil sie als IQ-Monster ansonsten mit Bauklötzen unterfordert wären. Nein, sie sind ganz normale Kinder, deren Mama oder Papa in den Landtag gewählt wurden - und die ein Betreuungsproblem haben. Darum wird es vom NRW-Landtag toleriert, wenn Abgeordnete ausnahmsweise ihre Kinder mit in den Landtag bringen.

Lena Zingsheim-Zobel (Grüne) bringt beispielsweise gelegentlich ihre kleine Tochter Edda mit. Auch der CDU-Abgeordnete Jörg Geerlings zeigte seiner Tochter Sarah bereits den Plenarsaal im laufenden Betrieb.

Kindgerecht sind die oben genannten Themen nicht, das geht auch besser, dachten sich die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und FDP. Sie haben nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Notfall eine Kinder-Betreuung im Landtag ermöglichen soll.

Besondere Lage der Abgeordneten

Für junge Eltern, die sich die Hacken nach einem Kita-Platz ablaufen, mag das vielleicht nach einem Privileg für Abgeordnete klingen. Aber die Fraktionsvorsitzenden argumentieren mit der besonderen Arbeitssituation der Abgeordneten. Ihre Wahlkreise seien im ganzen Land verteilt, ihr Wohnort mitunter weit vom Landtag in Düsseldorf entfernt.

"Gerade an Plenartagen ist eine Mandatsausübung von zu Hause oder in der Nähe der häuslichen Umgebung für Abgeordnete nicht möglich. Mitglieder des Landtags mit kleinen Kindern sind daher in der Regel gezwungen, die Kinder mit in den Landtag zu bringen, wenn die regelmäßige Betreuungsmöglichkeit zu Hause ausfällt." Das sei weder kindgerecht, noch förderlich für die Arbeit der Abgeordneten.

Zudem, so sind sich CDU, Grüne, SPD und FDP sicher, könnte eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Mandat "den Anteil von Frauen in den Parlamenten" erhöhen. Und man möchte ergänzen: Auch den Anteil von Eltern, die aus eigener Anschauung wissen, was Familien brauchen.

Gesetzliche Grundlage wird geschaffen

Konkret geht es im Gesetzentwurf um die rechtliche Grundlage, um überhaupt so etwas wie eine Landtags-Not-Kita zu ermöglichen. Dafür soll das Abgeordnetengesetz geändert werden. Im Entwurf heißt es: "In § 6 Absatz 2 wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die Zurverfügungstellung derartiger Leistungen an Abgeordnete als Sachleistung im Rahmen der Amtsausstattung ermöglicht."

Eine Kita ist mit der Gesetzesänderung noch nicht eingerichtet und auch kein Personal dafür eingestellt. Und die Fraktionsvorsitzenden, die den Entwurf vorlegten, betonen: Würde die Rechtsgrundlage geschaffen, bedeute dies nicht, "dass daraus für die einzelnen Abgeordneten Ansprüche erwachsen".

Die Landtags-Not-Kita ist also immer noch Zukunftsmusik, aber die Notenblätter dafür sind schon mal geschrieben.

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