Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschusspistole, einem Magazin und einer Knallpatrone

Höchststand bei Kleinen Waffenscheinen in NRW

Stand: 27.10.2022, 16:03 Uhr

In NRW haben so viele Menschen wie noch nie einen Kleinen Waffenschein. Laut Landesregierung steigen die Zahlen schon seit Jahren stetig an.

Die Zahl der erteilten Genehmigungen lag laut Innenministerium bereits Ende August bei mehr als 189.000. Ende vergangenen Jahres waren es rund 181.000. Zum Vergleich: 2015 lag die Zahl der erteilten Kleinen Waffenscheine noch deutlich niedriger bei knapp 71.000.

Zahlen seit zehn Jahren stetig gestiegen

Dies wurde in einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD im Landtag genannt. Demnach steigen die Zahlen für Kleine Waffenscheine seit zehn Jahren stetig an. Mit einem Kleinen Waffenschein darf man Schreckschuss- oder Gaswaffen in der Öffentlichkeit tragen.

Mindestalter 18 Jahre

Man muss für den Kleinen Waffenschein mindestens 18 Jahre alt sein. Die zuständige Behörde prüft die Zuverlässigkeit sowie die "persönliche Eignung zum Führen einer Waffe", wie es auf einer Informationsseite der Polizei heißt.

Einsätze von Schreckschusswaffen rückläufig

Rückläufig ist allerdings die Zahl der Fälle, in denen mit Gas-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffen geschossen oder gedroht wurde. Laut Kriminalstatistik geschah dies 2019 in 637 Fällen, gegenüber noch 270 Fällen in 2021.

Polizei warnt vor den Risiken

Die Polizei warnt vor den Gefahren, die mit dem Einsatz von Gas- oder Schreckschusswaffen verbunden sein können. So könnten sich ungeübte Waffenträger in extremen Stresssituationen selbst gefährden oder Unbeteiligte verletzen. Aus nächster Distanz können solche Waffen sogar lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen.

Ein schwer kalkulierbares Risiko stellten zum Beispiel Windstärke und -richtung dar. So könne es passieren, dass man sich bei der Verteidigung ungewollt selbst außer Gefecht setzt und seine Gesundheit schädigt.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Fassung des Artikels wurden Zahlen zu Anträgen für einen Kleinen Waffenschein in NRW genannt. Tatsächlich bezogen sich die Zahlen aber nicht auf die Anträge, sondern auf die erteilten Waffenscheine. Dies basierte auf einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur, die mittlerweile berichtigt wurde.