Gesundheitsminister Lauterbach plant Erleichterungen beim Kinderkrankengeld

Aktuelle Stunde 22.10.2023 UT Verfügbar bis 22.10.2025 WDR Von Meike Hendriksen

Kinderkrankengeld: Was gilt und was soll sich ändern?

Stand: 22.10.2023, 19:56 Uhr

Gesundheitsminister Lauterbach stellt Erleichterungen beim Kinderkrankengeld in Aussicht. In Zukunft sollen Eltern nicht mehr sofort mit dem Kind zum Arzt müssen, um ihren Anspruch auf die Zahlung zu sichern.

Karl Lauterbach diskutiert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

"Wir setzen durch, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen", sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach der "Bild am Sonntag". Ein Arztbesuch soll demnach erst am vierten Krankheitstag nötig werden.

Belastung für Eltern, Kinder und Ärzte

"Dann müssen Sie beim Kinderarzt anrufen und dann müssen Sie kommen", beschreibt ein Vater dem WDR die aktuelle Situation für Eltern. "Dann sitzt man da auch mal länger bis man was bekommt, bevor man dem Arbeitgeber überhaupt was sagen kann."

Das ist ein großes Ärgernis, wie es zur Zeit ist. Dr. Axel Gerschlauer, Landespressesprecher "Berufsverband Kinder- und Jugendärzte"

"Die Eltern verstopfen die Praxen, die Kinder sind eigentlich krank und gehören aufs Sofa, aber nicht zum Arzt", beschreibt Kinderarzt Axel Gerschlauer. "Und genau die Möglichkeit, dass wir diesen Mist beenden, die sehen wir jetzt durch die neue Regelung."

Welche Regelungen sonst noch gelten und wer Anspruch auf Kinderkrankengeld hat, erfahren Sie hier:

Was ist das Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld erhalten Eltern, die wegen der Betreuung eines kranken Kindes nicht zur Arbeit gehen können. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Eltern erkrankter Kinder freizustellen. Die Eltern erhalten in der Zeit für gewöhnlich ihren üblichen Arbeitslohn weiter.

Die Fortzahlung des Arbeitslohns kann allerdings durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag ausgeschlossen werden. In diesen Fällen springt das sogenannte Kinderkrankengeld ein. Eltern erhalten dann statt ihres Arbeitslohns Geld von der Krankenkasse.

Welche Voraussetzungen müssen für Kinderkrankengeld erfüllt sein?

Anspruch auf Kinderkrankengeld haben Eltern, deren Kinder jünger als zwölf Jahre sind. Außerdem benötigen sie eine Bescheinigung vom Arzt, dass eine Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nötig ist und auch sonst niemand anders im Haushalt die Betreuung übernehmen kann.

Aktuell muss die ärztliche Bescheinigung am ersten Tag der Krankheit vorliegen.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Bei privaten Krankenversicherungen gibt es den Anspruch nicht, es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wie viel Geld bekommen Eltern?

Die Höhe des Kinderkrankengelds liegt in der Regel bei 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Für wie viele Tage erhalten Eltern Kinderkrankengeld?

Wer ein krankes Kind beaufsichtigt, hat aktuell 15 Tage im Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Anspruch gilt je Elternteil - insgesamt sind es also 30 Tage im Jahr. Alleinerziehende können sogar bis zu 60 Tage in Anspruch nehmen.

Leben in der Familie mehrere Kinder erhöht sich der Anspruch, allerdings auf höchstens 130 Tage im Jahr.

Was soll jetzt einfacher werden?

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Auflagen etwas lockern. Er kündigt an, dass Eltern nicht mehr am ersten Tag der Erkrankung mit dem Kind zum Arzt müssen, um sich eine Bescheinigung zu holen.

Lauterbach möchte die Frist hoch setzen. Erst ab dem vierten Krankheitstag soll künftig der Arztbesuch notwendig werden. Der Bild am Sonntag sagte er: "Wir können den Eltern da vertrauen." Seine Hoffnung ist, dass weniger Bürokratie Ärzte und Eltern entlasten.

Außerdem verspricht Gesundheitsminister Lauterbach, dass Eltern auch im kommenden Jahr weiterhin 15 Tage Kinderkrankengeld bekommen können. Während der Corona-Pandemie wurde der Anspruch von zehn auf 15 Tage hochgesetzt. Das soll in 2024 beibehalten werden.

Was sagen Betroffene dazu?

Aus Sicht der Kinder- und Jugendärzte geht der Vorstoß in die richtige Richtung. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, möchte aber noch einen Schritt weitergehen.

Der Funke Mediengruppe sagte er, die Ärztinnen und Ärzte wollen grundsätzlich von solchen Attestierungspflichten befreit werden, da die jeweilige Begründung der Eltern für die Inanspruchnahme der Kinderkrankentage für die Ärzte "oftmals schlichtweg nicht überprüfbar" sei.

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