Anzeigetafel am Düsseldorfer Flughafen

IT-Störung an NRW-Flughäfen: Diese Rechte haben Fluggäste

Stand: 20.07.2024, 12:30 Uhr

Wegen der weltweiten IT-Störung sind viele Flüge ausgefallen, auch in NRW. Die Rechte von Fluggästen: Fragen und Antworten.

Von Jörn KießlerJörn KießlerJörn SeidelJörn Seidel

Durch das fehlerhafte Software-Update, das Windows-Anwendungen weltweit zum Absturz brachte, sind auch zahlreiche Flughäfen betroffen. Mehrere Airlines hatten daher mit Verspätungen und Flugausfällen zu kämpfen. Besonders betroffen war die Fluggesellschaft Eurowings, die am Freitag mehr als 130 Flüge annullieren musste. Mehr als die Hälfte davon sollte an NRW-Flughäfen abheben oder landen.

Die Folge: Tausende Reisende kamen nicht oder nur verspätet an ihr Ziel. Welche Möglichkeiten und welche Rechte haben sie jetzt? Bleiben sie auf ihren Kosten sitzen? Steht ihnen eine Entschädigung zu? Ein Überblick:

Was bieten die Airlines für die ausgefallenen Flüge an?

Beim Billigfluganbieter Ryanair mussten mehr als 25 Flüge gestrichen werden. Auf seiner Website bat das Unternehmen die betroffenen Passagiere, über ihr Kundenkonto "eine Umleitung oder eine Rückerstattung in Anspruch zu nehmen".

Menschen am Flughafen Düsseldorf am 19. Juli 2024

Menschen an Eurowings-Schaltern am Freitag am Flughafen Düsseldorf

Eurowings musste nach eigener Aussage vor allem innerdeutsche Flüge streichen, um das von der IT-Störung betroffene System zu entlasten. Über seine Webseite bat das Tochterunternehmen der Lufthansa die betroffenen Passagiere, sich als Alternative zum ausgefallenen Flug innerhalb Deutschlands selbst ein Bahnticket zu buchen und die Kosten zur Erstattung einzureichen. Außerdem wollte Eurowings - sobald es wieder möglich war - seine Passagiere auf andere Flüge umbuchen.

Bleiben Reisende jetzt auf ihren Kosten sitzen?

Nein. Alle Reisenden, deren Flug annulliert wurde und die sich nicht auf einen anderen Flug haben umbuchen lassen, können sie sich den Flugpreis erstatten lassen. Laut Fluggastrechteverordnung muss die Fluggesellschaft den Betrag dann innerhalb von sieben Tagen erstatten, wie die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite schreibt.

Haben Reisende Anrecht auf eine Entschädigung?

Grundsätzlich ja. Wenn der Start- oder Zielflughafen in der EU liegt, greift laut Verbraucherzentrale NRW die Fluggastrechteverordnung. Dadurch haben Reisende die Möglichkeit, bei Verspätungen oder Ausfällen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Das können beispielsweise Betreuungsleistungen sein wie Getränke, Essen oder eine Unterkunft, wenn durch eine Verspätung längere Wartezeiten entstehen.

Abgesehen davon steht ihnen laut Fluggastrechteverordnung ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Bedingungen eine Ausgleichszahlung zu, also eine Entschädigung für den Ärger, den sie durch Verspätung oder Ausfall hatten. Die Höhe dieser Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab: Wie lang ist die Strecke des ausgefallenen Flugs? Wie kurzfristig wurden die Passagiere über die Annullierung informiert? Wie viel später kommen sie an ihrem Ziel an?

Der Haken: Laut Verbraucherzentrale NRW haben Reisende keine Ansprüche auf Entschädigung, wenn die Airline nachweisen kann, dass die Verspätungen und Ausfälle auf außergewöhnliche Umstände zurückgehen. "Das sind zum Beispiel Naturkatastrophen und Terrorwarnungen - also alles, was die Airline nicht vermeiden kann, auch wenn sie alle Vorsichtsmaßnahmen ergreift", erklärt Michael-Matthias Nordhardt von der ARD-Rechtsredaktion.

"Ob jetzt der Computer-Ausfall in diese Kategorie fällt - ich denke, das wird in den nächsten Tagen diskutiert werden." Michael-Matthias Nordhardt, ARD-Rechtsredaktion

Eurowings verkündete auf seiner Webseite bereits: "Alle von der IT-Störung betroffenen Prozesse liegen außerhalb unserer Kontrolle." Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass sich die Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände beruft. Nordhardt geht davon an, dass am Ende wohl Gerichte darüber entscheiden, ob es sich bei der IT-Störung für die Fluggesellschaften um außergewöhnliche Umstände handelte.

Was gilt für Urlauber von Pauschalreisen?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, also ein Gesamtpaket aus Flug und Hotel, der sollte sich an den Reiseveranstalter wenden. Denn der ist dafür verantwortlich, dass auf so einer Pauschalreise alles klappt.

"Bei Pauschalreisen kann ein verspäteter Flug dazu führen, dass man Geld vom Reiseveranstalter zurückbekommt", sagt ARD-Rechtsexperte Nordhardt. Auch wenn man erst ein, zwei Nächte später im gebuchten Hotel einchecken kann, gebe es in der Regel vom Veranstalter den Reisepreis zurück - zumindest teilweise.

"Und wenn die Pauschalreise so richtig vermiest wird oder ganz flachfällt, kann man Ansprüche haben wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit", sagt Nordhardt. Aber auch das gelte nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände, sprich höhere Gewalt, vorliegen.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
  • ARD-Rechtsredaktion
  • Website von Eurowings, Condor, Ryanair
  • Verbraucherzentrale NRW

Über dieses Thema berichteten wir am 20. Juli auch im WDR Fernsehen, unter anderem in der "Aktuellen Stunde" um 18.45 Uhr.

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