Corona-Impfschäden: Chancen der Kläger auf Schmerzensgeld
Stand: 03.07.2023, 19:35 Uhr
Seit Montag beschäftigen sich gleich zwei Gerichte in Baden-Württemberg und Bayern mit Schmerzensgeld-Klagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen. Welche Chancen haben die Kläger und wer zahlt bei einem gesundheitlichen Schaden nach der Impfung?
Vor gut zweieinhalb Jahren haben die ersten Impfungen gegen Covid-19 begonnen. Seitdem wurden allein in Deutschland mehr als 192 Millionen Impfdosen verabreicht. Inzwischen klagen Hunderte vor Gericht, weil es in der Folge zu Impfschäden gekommen sein soll. Hier sind Anntworten auf häufige Fragen zu Schmerzensgeld und der Erstattung von Kosten zum Beispiel für die ärztliche Behandlung.
Zahlt der Staat die Versorgung?
Kommt es nach einer Corona-Impfung zu einem gravierenden Impfschaden wie beispielsweise einer Myokarditis, also einer Herzmuskelentzündung, oder zu venösen Thrombosen, haben Betroffene einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat. Dafür muss die Schädigung mindestens sechs Monate anhalten.
In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland als Versorgungsbehörden zuständig. Dort können Impfgeschädigte verschiedene Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen.
Chance auf Anerkennung eines Impfschadens?
Bei den Landschaftsverbänden wird jeder Einzelfall geprüft. Bisher sind in NRW 66 Impfschäden (Stand Juni 2023) anerkannt worden. Das waren knapp 21 Prozent der bereits bearbeiteten Anträge - der weitaus größere Anteil wurde abgelehnt. Mehr als 1.000 Anträge warten noch auf eine Bearbeitung.
Stellt sich heraus, dass tatsächlich ein Impfschaden vorliegt, zahlt der Staat zum Beispiel die Heilkosten und womöglich auch eine Rente. Dabei spielt keine Rolle, ob die Nebenwirkung der Impfung vorher bekannt war oder nicht.
Wer müsste Schmerzensgeld zahlen?
Einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gibt es gegenüber dem Staat bei den Corona-Impfungen allerdings nicht. Deshalb haben sich bereits mehrere hundert Menschen entschieden, gegen die Hersteller der Impfstoffe vor Gericht zu ziehen.
In den ersten Zivilverfahren im bayerischen Bamberg und in Rottweil in Baden-Württemberg wollen die beiden Kläger zum Beispiel Zahlungen in Höhe von mindestens 150.000 Euro erreichen.
Wie groß sind die Erfolgsaussichten vor Gericht?
Vor Gericht müsste bewiesen werden, dass die Impfung tatsächlich die Ursache für die gesundheitlichen Schäden war. Außerdem müsste der Impfschaden über die bereits bekannten Nebenwirkungen hinausgehen.
Es müsste außerdem ausgeschlossen werden, dass auch andere Faktoren wie zum Beispiel eine Vorerkrankung eine wesentliche Rolle gespielt haben. Das alles nachzuweisen, dürfte im Einzelfall schwierig sein, selbst wenn die Beschwerden kurz nach der Impfung aufgetreten sind.
Müssen die Impfstoff-Hersteller überhaupt zahlen?
Sollte ein Gericht trotzdem zu dem Schluss kommen, dass bei einem Kläger ein gesundheitlicher Schaden durch eine Corona-Impfung entstanden ist, müssen die Impfstoff-Hersteller wohl nicht zahlen. Zwischen ihnen und der EU gibt es eine entsprechende Vereinbarung.
Als es um die Beschaffung der Corona-Impfstoffe ging, hatten sich beide Seiten verständigt, dass die jeweiligen Mitgliedsstaaten bei erfolgreichen Klagen mögliche Entschädigungen und auch die Prozesskosten eines Herstellers übernehmen. Nur dann nicht, wenn Schäden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.