Urteil zum Parken auf Gehwegen: Anwohner haben mehr Rechte
Stand: 06.06.2024, 21:20 Uhr
Eigentlich dürfen Autofahrer nicht auf Gehwegen parken, viele Behörden dulden es trotzdem. Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über eine Klage entschieden: Unter bestimmten Umständen können Anwohner dagegen vorgehen.
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Zu den Kommentaren [45]Ist nicht genug Platz auf dem Gehweg vor der eigenen Haustür, haben Anwohnerinnen und Anwohner einen Anspruch darauf, dass Städte und Kommunen die Situation vor Ort prüfen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat Klägern aus Bremen damit Recht gegeben, die vor fünf Jahren gegen die Mobilitäts- und Innenbehörde der Hansestadt geklagt haben.
Die parkenden Autos müssten allerdings die Nutzung des Gehwegs erheblich einschränken, sagt das BVG, erst dann müssten Städte und Kommunen die Situation prüfen. Was genau "erheblich eingeschränkt" bedeutet, haben die Richter nicht ausgeführt. Außerdem haben Anwohnerinnen und Anwohner nur einen räumlich begrenzten Anspruch auf Prüfung.
Anspruch auf Prüfung nur "vor eigener Haustür" - kein generelles Handeln nötig
Melden sich Betroffene bei der Stadt, wird die nur einen begrenzten Bereich vor der Haustür prüfen. Erst einmal nur den Gehweg auf der Straßenseite der Betroffenen und den auch nur bis zur nächsten Querstraße. Denn danach würden Anwohner allgemeine Gehwegbenutzer sein und würden sich nicht mehr von anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Gehweg unterscheiden.
Aus dem Urteil ergibt sich auch kein direkter Handlungsauftrag an Städte und Kommunen - sie müssen also nicht überall Bußgelder ausstellen oder falsch parkende Autos abschleppen. Es würde zum Beispiel ausreichen, wenn "die Kommune mit einem Konzept am stärksten betroffen Straßen priorisiere", sagte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Henning J. Bahr der Deutschen Presse-Agentur.
Verkehrsclub Deutschland und Deutsche Umwelthilfe sehen Städte in der Pflicht
Der Verkehrsclub Deutschland leitet aus dem Urteil eine Forderung ab: ab sofort müssten Städte und Kommunen die Straßenverkehrsordnung durchsetzen - also illegales Gehwegparken konsequent ahnden. Sie sollten außerdem mit einem Mobilitätskonzept Parken effektiver steuern.
Ähnlich sieht das die Deutsche Umwelthilfe. Sie fordert Städte und Kommunen explizit auf, gegen parkende Autos auf Gehwegen ein Bußgeld zu verhängen oder sie abzuschleppen. Würden die Behörden das nicht machen, sollten Betroffene die Verstöße dem zuständigen Amt melden und auf eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bestehen.
Bremer Fall ging bis zum Bundesverwaltungsgericht
Fünf Menschen in Bremen wollten die Situation vor ihrer Haustür nicht länger hinnehmen und sind vor Jahren vor Gericht gezogen. Sie sind oder waren Eigentümer von Immobilien in Straßen, in denen viele Autos regelmäßig auf Gehwegen parken. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht haben sich schon mit dem Fall befasst. Da sind aber sowohl die Kläger als auch die Stadt in Berufung gegangen.
Forderung: Gleichberechtigung der Bedürfnisse des Fußverkehrs
Fuß e.V., die Interessenvertretung der Fußgänger in Deutschland, fordert schon lange, dass die Bedürfnisse des Fußverkehrs gleichberechtigt zu denen von Auto- und Radverkehr behandelt werden. Allerdings sei Gehwegparken auch eine gewisse Nothandlung, weil es nicht genug Platz in den Städten geben würde. Staat und Politik hätten da die Aufgabe für weniger Autoverkehr zu sorgen.
Thorsten Niebuhr vom Fuß e.V. aus Wuppertal spricht von einer Ungerechtigkeit gegenüber Fußgängern, wenn beim Gehwegparken mehr als die Hälfte des Fußwegs blockiert wird: "Wir fordern seit Jahren, dass Fahrzeuge, die den Verkehr behindern, nicht mehr toleriert werden. Wir wünschen uns da mehr Druck vom Gesetzgeber auf die Städte." Dass etwas passieren müsse, sei ganz klar.
Autos sind heute breiter, länger und schwerer
Laut einer Untersuchung des ADAC aus dem Jahr 2021 sind mittlerweile 70 Prozent aller neu zugelassenen Autos inklusive Außenspiegel breiter als zwei Meter. Das kann vor allem in Baustellen zu Problemen führen. Generell sind Autos in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr in die Breite gegangen, im wahrsten Sinne des Wortes. Der Spiegel führt dazu Daten von 2019 an: Demnach sind PKW 22 Zentimeter breiter als noch 1960. Außerdem sind sie im Schnitt 55 Zentimeter länger.
Unsere Quellen:
- Deutsche Presse-Agentur (dpa)
- Bundesverwaltungsgericht Leipzig
- Auswertung des ADAC
- Spiegel-Bericht
- Deutsche Umwelthilfe
- Verkehrsclub Deutschland
Über dieses Thema berichten wir im WDR am 06.06.2024 auch im Fernsehen: WDR aktuell, 21.45 Uhr.
45 Kommentare
Kommentar 45: Bernd schreibt am 08.06.2024, 11:10 Uhr :
Es sind nicht nur Gehwegparker. In Wohngebieten wird an Kreuzungen im Scheitelpunkt geparkt und ausserhalb der ausgewiesenen Stellflächen. Dazu kommen nicht zurückgeschnittene Hecken oder Müllbehälter. In vielen Neubaugebieten gibt es gar keine Gehwege mehr. Viele Eigentümer wandeln den Garten vor dem Haus in Stellplätze um und entziehen so der Allgemeinheit Parkplätze am Straßenrand. Dort steht dann oft das eigene Auto falls Besuch kommt. Die Garagen sind derweil voll mit alten Möbeln oder sonstigem Zeug. Leider interessiert die Ordnungsämter das alles nicht. Bevor eine solche Umwandlung genehmigt wird, sollte vorher vom Bauamt der Inhalt der Garage geprüft werden.
Kommentar 44: Jörg schreibt am 08.06.2024, 06:59 Uhr :
Das Parken auf dem Gehweg ist laut StVO grundsätzlich verboten. Leider haben dies viele Verkehrsteilnehmer nach ihrer Führerscheinprüfung vergessen. Da sollten einfach die Strafen erhöht werden. Vor allem dann, wenn andere und insbesondere Rettungsfahrzeuge behindert werden.
Kommentar 43: Random Leser schreibt am 07.06.2024, 15:02 Uhr :
Hä? Ist es falsch mit einem Rad auf dem Gehweg zu stehen? Ich dachte man müsste so parken. Es geht nur darum wenn Leute ZU weit auf dem Gehweg stehen, richtig?
Antwort von Drucker , geschrieben am 08.06.2024, 01:20 Uhr :
Das ist falsch. Gehwegparken, auch nur mit einer Längsseite, kostet ab 55 Euro aufwärts, je nachdem, ob Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung hinzukommen. Erlaubt ist es nur dann, wenn es durch das Verkehrszeichen 315 angeordnet ist.
Antwort von Jörg , geschrieben am 08.06.2024, 07:00 Uhr :
Ja
Antwort von Jörg , geschrieben am 08.06.2024, 07:01 Uhr :
Parken aus dem Gehweg ist laut StVO grundsätzlich verboten, auch mit einem Rad.
Kommentar 42: Frank schreibt am 07.06.2024, 13:53 Uhr :
Nicht nur Gehwgparken sollte konsequent verfolgt werden. Auch sollten alle Parkplätze auf öffentlichem Grund kostenpflichtig sein. Warum soll die Allgemeinheit dafür zahlen, dass jemand sein Auto abstellen kann? Bei uns stehen z. B. nur Einfamilienhäuser mit Garagen und Einfahrten, die anderweitig genutzt werden, währen die Pkw, Anhänger und Wohnmobile an der Straße parken. Ein bisschen weiter gibt es Tiefgaragen und anmietbare Stellplätze, die alle leer stehen, weil die Anwohner lieber kostenlos an der Straße (und auch auf Gehwegen) parken. Wenn man grundsätzlich fürs Parken zahlen müsste, würden die alle ganz schnell auf ihren eigenen Grundstücken parken. Lösen könnte man das ähnlich wie bei der Bahn mit Tages-, Wochen-, Monats- und Jahrestickets, die man online oder per App kaufen kann.
Kommentar 41: Besserwisser schreibt am 07.06.2024, 11:45 Uhr :
Übrigens lautet Abkürzung für das Bundesverwaltunggericht: BVerwG
Kommentar 40: ArneMalte schreibt am 07.06.2024, 11:25 Uhr :
Das Urteil "legalisiert" Gehwegparken durch die Hintertür und ist mehr oder weniger ein ausgestreckter Mittelfinger an alle Fußgänger.
Kommentar 39: Karin schreibt am 07.06.2024, 11:19 Uhr :
"nur den Gehweg auf der Straßenseite der Betroffenen und den auch nur bis zur nächsten Querstraße. Denn danach würden Anwohner allgemeine Gehwegbenutzer sein und würden sich nicht mehr von anderen Verkehrsteilnehmern auf dem Gehweg unterscheiden." Was genau ist der unterschied? Hier in Frankfurt/M haben Rollstuhlfahrer gar keine Chance mehr. Ich bin heute auf kurzer Strecke 2- mal auf die Straße ausgewichen, weil alle bis vor die Haustüre parken. Manchmal max. 20cm Platz bis zu Mauer . Als Fußgänger bist du das letzte Glied in der Kette.
Kommentar 38: AufgabefürKommunen schreibt am 07.06.2024, 11:08 Uhr :
Endlich können die Kommunen nicht mehr wegschauen abwimmeln und verniedlichen, sondern können gezwungen werden, "falschparkende Autos" zuverlässig von Gehwegen zu entfernen. Ich freue mich auf die Umsetzung spätestens nach Klagen.
Kommentar 37: Frank schreibt am 07.06.2024, 09:25 Uhr :
es brauchen die Gesetzte und Regeln die vorhanden sind, nur konsequent umgesetzt werden und entsprechend gehandelt werden.
Kommentar 36: Tinr schreibt am 07.06.2024, 05:36 Uhr :
In Koblenz zahlst du 55€ auch wenn nur ein Rad auf dem Gehweg ist. Richtig so
Kommentar 35: Ruby schreibt am 07.06.2024, 05:14 Uhr :
Ich stelle immer wieder fest, dass Autofahrer immer rücksichtsloser werden. Trotz Bußgeld Erhöhung wird bei uns fleißig auf Geh- und Radwegen geparkt, da ja selten einer vom Ordnungsamt vor Ort ist. Da schließe ich mich einem anderen Kommentar an: es gibt anscheinend viele Fußkranke in Deutschland.
Kommentar 34: Sven schreibt am 07.06.2024, 01:40 Uhr :
Ein schwerer überbreiter elektrischer Rollstuhl, der kleinste Stufen nicht nehmen kann muss durchkommen. Ansonsten muss das extrem hart bestraft werden. Ansonsten spricht meist wirklich nichts dagegen mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig zu parken. In Bereichen mit "nicht künstlich herbeigeführter" Parkplatznot solltes es Zonen für den Nachweis eines eigenen Parkplatzes bei KFZ Zulassung geben (nicht ganz so einfach).
Kommentar 33: SBausM schreibt am 06.06.2024, 23:26 Uhr :
In den letzten 10 Jahren ist die Anzahl der PKW um 6 Mio auf 49 Mio angestiegen. Diese Millionen an PKW müssen ja auch irgendwo abgestellt werden. Offenbar aber nicht auf Privatgrund, das wäre ja zu schön. So sind bei uns im Viertel am Abend 120% der Parkflächen belegt, 20% parken illegal und da sind die Gehwegparker die jetzt vom Urteil betroffen sind noch gar nicht mitgezählt. Also parken in manchen Straßen jetzt mehr als 50% illegal. Was zeigt uns das? Die Art und Weise wie wir Mobilität leben ist nicht erst jetzt sondern seit Jahrzehnten überholt. Nur leider haben wir es komplett verpasst Alternative Konzepte zu entwickeln und in der Breite anzubieten. Wird Zeit, dass uns das auf die Füße fällt...
Antwort von Frank Kubi , geschrieben am 07.06.2024, 21:22 Uhr :
Auf Radwegen, Radschutzstreifen, Radfahrstreifen wird auch laufend illegal geparkt! Radfahrer haben übrigens statistisch nur 3% von der gesamten Verkehrsfläche für sich zur Verfügung und die wird auch noch tagtäglich von Kraftfahrern asozial annektiert.
Kommentar 32: H.Leng schreibt am 06.06.2024, 23:13 Uhr :
Selbst das parken und befahren eines mit Pollern gesperrten reinen Geh-und Radweges wird in Stuttgart vom Ordnungsamt kaum bis nicht geahndet. Über die Verfolgung oder die Nicht Verfolgung der Anzeigen verweigert das Ordnungsamt jegliche Information. Habe 200 Anzeigen gemacht über ein Jahr lang. Auf meine Anrufe und Bitten beim Stuttgarter Abschleppdienst/Verkehrsüberwachung tätig zu werden erhielt ich nun von MA der Verkehrsüberwachung die Auskunft, das die Leiterin des Ordnungsamtes den nachgeordneten Mitarbeitern des städtischen Abschleppdienst per Mail untersagt, die KFZ auf dem als reinen Geh und Radweg beschilderte Schwellenäckerweg abzuschleppen. Eine reine Katastrophe was die hoheitlich Verantwortlichen sich hier leisten um das Ordnungsrecht und die StVO zu mißachten.
Antwort von Michael , geschrieben am 07.06.2024, 13:49 Uhr :
Dann hilft wohl nur Luft raus lassen u.a.
Antwort von Frank Kubi , geschrieben am 07.06.2024, 21:30 Uhr :
Aus meiner Erfahrung schauen viele Mitarbeiter des OA auch oft weg, weil es macht sicherlich viel Arbeit und Schreibkram, da ist wegsehen angenehmer.
Antwort von Drucker , geschrieben am 08.06.2024, 01:13 Uhr :
Es soll böse Menschen geben, die dann Vogelfutter aufs Autodach streuen ...
Kommentar 31: Philipp schreibt am 06.06.2024, 23:03 Uhr :
Wenn die Fußwege zugeparkt werden müssen Fußgänger halt auf die Straße ausweichen. Dann fahren Autos halt nur noch in der Geschwindigkeit von alten Menschen mit Rollatoren. Anders geht es halt Teilweise nicht mehr.
Kommentar 30: Fortie schreibt am 06.06.2024, 21:37 Uhr :
In unserem Wohngebiet steht jedes zweite Auto auf der Straße, weil die Garage als Kellerersatz oder Hobbyraum genutzt wird. Autos sind heute breiter. Irgendwo muss der Seitenaufprallschutz ja verbaut werden und der rechte Außenspiegel war früher ein Extra !
Kommentar 29: Persona schreibt am 06.06.2024, 21:33 Uhr :
Ja, natürlich werden die Fahrzeuge breiter und länger, ist aber auch den Sicherheitseinrichtungen zu verdanken. Das wird gern vergessen. Ein heute zugelassenes Auto würde auch nicht in eine Garage passen, die 1960 errichtet wurde.
Antwort von NoName , geschrieben am 07.06.2024, 06:32 Uhr :
Was hat die Sichereinrichtung eines Fahrzeuges mit der Breite oder Länge zu tun? Nichts denn auch Kleinwagen haben diesen Standard mittlerweile! Es ist schon passender das 80 - 90 % ihre Fahrzeuge aus Bequemlichkeit lieber auf der Straße parken und zeitgleich die Garage als Abstellraum nutzen! Deshalb wäre es sinnvoll - in allen Wohngebieten Parkscheinpflicht einzuführen oder einen Anwohnerparkausweis. Erst dann sind die Verursacher auch wieder gewillt, ihr Fahrzeug in der Garage abzustellen. Wer in Mietshäuser als Vermieter keinen Einstellplatz aus Mangel anbieten kann, muss er diese Kosten tragen. Ansonsten kann er seine Stellplätze vermieten, wie es heute schon üblich ist ( 25 - 100 € ) . Somit kann der Kraftfahrer wählen - Parkausweis oder Stellplatz mieten!
Kommentar 28: Bochumer schreibt am 06.06.2024, 21:07 Uhr :
Autos fahren auf Straßen, Fußgänger laufen auf dem Gehweg. Autos, die nicht fahren stehen auf einem Parkplatz und nicht auf dem Gehweg! Das Anspruchsdenken der auto-fahrenden Mitmenschen ist wirklich naiv und die Rücksichtnahme in vielen Fällen nicht vorhanden. Ein Blick über den Tellerrand hilft vielleicht: in Japan darf man nur ein Auto zulassen, wenn man einen Parkplatz nachweist. Entweder auf dem eigenen Grundstück oder einen gemieteten. Öffentliche kostenlose Parkplätze gibt es dort gar nicht. Die KFZ- und die Mineralölsteuer decken keinesfalls die Kosten für den Straßenbau und die Umweltschäden, die der motorisierte Verkehr verursacht. Und die beim Kauf eines PKW gezahlte Mehrwertsteuer rechtfertigt es auch nicht, mit einem lauten PKW nachts um den Block zu fahren. Das Auto ist der Fetisch der Deutschen und dem Auto ist alles untergeordnet.
Antwort von Michael , geschrieben am 07.06.2024, 07:08 Uhr :
Daumen hoch. Wenn der Fußgängerverein aus Wuppertal ist, soll der sich mal die Treppenstraße angucken: Die Bürgersteige sind je zur Hälfte von parkenden Autos und Mülltonnen versperrt, sodass man da meist auf der Straße gehen muss. Und ein paar Autos stehen da schon mehrere Monate, wenn man sich das Unkraut und die Aufkleber (kein Versicherungsschutz) mal anschaut.
Kommentar 27: Michael schreibt am 06.06.2024, 20:25 Uhr :
Ihr Schlaumeier es sollte so geparkt werden das jeder Zeit ein Feuerwehr oder Rettungs Fahrzeug duch kommen Ob auf dem Fußgängerweg oder nicht
Antwort von Anonym , geschrieben am 06.06.2024, 20:47 Uhr :
Herr Schlaumeier kommt wohl nicht auf die Idee, dass Feuerwehr UND Fußgänger gleiche Rechte haben? „Aber dann kann ich da ja gar nicht mehr parken!?“. Denk noch ein bisschen nach, Du bist da einer ganz großen Sache auf der Spur!
Kommentar 26: Ella. schreibt am 06.06.2024, 19:37 Uhr :
Da zeigt sich mal wieder das die lieben Leute keine Ahnung haben warum die Situation so ist wie sie ist. 🤣 Warum gibt es so viele Autos bzw. Warum brauchen viele ein Auto? Schuld hat die Regierung! Über Jahrzehnte wurden und werden die ansässigen Firmen kaputt gemacht. Immer mehr machen dicht. Schuld haben auch die schlauen Menschen die alles über Amazon und Co bestellen. Euer lieber Bürgermeister gibt auch sein bestes dafür. Immer mehr riesen Firmen dürfen sich da ansiedeln. Bedeutet immer mehr Menschen im Ballungsraum und so weiter und so weiter. Und ich fang gar nicht erst an was die Kindergärten und geht und Schulen. Es besteht eine Knappheit was viele zwingt Kreuz und quer zu fahren um irgendwie den Alltag zu bestehen und zu überleben. Das ist eine wahnsinns Kette Warum das so ist. Erhöhte Kfz Preise und Co sorgen nur dafür das noch mehr Armut entsteht. Aber am besten es wird so geparkt wie die Anwohner es wollen. Und wenn ein Haus brennt oder sonstiges wird dann geheult?
Kommentar 25: Lurchi schreibt am 06.06.2024, 19:21 Uhr :
Ich sehe es jedes Tag, junge Menschen fahren zum Sport Laufband oder Crosstrainer. Wenn diese dann vom Sport nach Hause kommen, sind Sie nicht in der Lage mal 200 m von der Wohnung entfernt zu parken. Dann muss das Fahrzeug vor der Tür stehen. Sind denn heute zu Tage alle Fußkrank?
Kommentar 24: M. Wolfgang schreibt am 06.06.2024, 19:11 Uhr :
Das Parken auf Gehwegen ist laut StVO grundsätzlich verboten, die Geldbussen dafür sind vor nicht allzu langer Zeit drastisch erhöht worden. Auch wenn ich selbst Autofahrer bin, aber auf Gehwegen hat ein Auto nichts zu suchen. Es sei denn die Strassenverkehrsbehörde hat es durch Beschilderung oder Markierung erlaubt.
Kommentar 23: Rhena schreibt am 06.06.2024, 19:00 Uhr :
Dürfen dann auch die Anwohner nicht mehr vor ihrer eigenen Haustür parken? Jetzt wird's aber hinten höher als vorn.
Antwort von Johann Moritz , geschrieben am 06.06.2024, 20:14 Uhr :
Wenn die Anwohner nicht mal mehr mit Kinderwagen oder Rollstuhl aus dem eigenen Gartentor kommen, weil Autos dicht davor stehen, wenn man auf dem Gehweg nicht mehr mit einer Tasche in der Hand durchgehen kann, wenn der Bus nicht mehr durchkommt, weil beidseitig die Straße zugeparkt wird, dann möchten die Anwohner nicht mehr, daß auf der Straße geparkt wird. Es sollte laufen wie in Japan: Wer keinen eigenen Stellplatz nachweisen kann, darf kein Auto zulassen.
Antwort von Miss Marple , geschrieben am 06.06.2024, 21:33 Uhr :
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Kommentar 22: Umverständnis schreibt am 06.06.2024, 18:59 Uhr :
Ich erlebe grundsätzlich eine allgemeine Rücksichtslosigkeit beim Parken. Selbst bei netten Hinweisen auf das zu Parken, egal ob Einfahrten oder gegenüber liegenden Garagen. Egoismus hat Priorität. Dann folgt Beschimpfung !
Kommentar 21: Parkampel schreibt am 06.06.2024, 18:47 Uhr :
Die Mieter sind heute schon die Melkkühe in unserer Gesellschaft. Während Eigentümer die Photovoltaikanlage auf Garage samt Wallbox zu Lasten der Mietbevölkerung subventioniert bekommen, sollen Mieter demnächst auf Auto und Mobilität verzichten. Kläger und Richter sind in diesem Fall höchstwahrscheinlich Eigentümer von Wohnimmobilien und betroffen werden die Mieter sein? Man bedenke bitte, bei heutigem Zustand des Bus-und(v. a.) Bahnsystems werden Berufspendler nicht total auf das Auto verzichten können. Fehlen heute den Mieternschon Anschlüsse für Autos so fehlen morgendann die Parkplätze. Gute Vorsätze sind das Pflaster schlechter Ausführung wie zur Zeit die Ampel beweist
Antwort von Johann Moritz , geschrieben am 06.06.2024, 20:21 Uhr :
Zu der von mir vermieteten Wohnung gehört ein eigener Stellplatz. Ohne Stellplatznachweis sollte niemand ein Fahrzeug zulassen dürfen. Ich mag es gar nicht, wenn Eingang und Einfahrt von Straßenparkern zugestellt werden, was hier allerdings aufgrund nahegelegener Berufs- sowie Pflegeschule häufig der Fall ist.
Kommentar 20: Anonym schreibt am 06.06.2024, 18:05 Uhr :
Wurde die kommentarfunktion von Greta Thunfisch & Co gekapert...alles Fußgänger oder was? Die Ordnungsbehörden haben bei der Beurteilung der Frage, ob rechtswidrig auf einem Gehweg geparkt wird, einen Ermessensspielraum. Der bemisst sich nach der Stärke der Behinderung der Fußgänger & Rollstuhlfahrer. Zwei Zwillingskinderwagen passen auf keinen normalen Bürgersteig nebeneinander. Somit gilt: Ist keiner behindert, wird auch nicht verwarnt. Straßen und Gehwege werden aus Steuermitteln gebaut. Niemand kann die ausschließliche Nutzung für sich beanspruchen. Das BVerwG wird (nur) beurteilen müssen, ob das (nicht-)handeln der Ordnungsbehörden rechtswirdrig ist. Und WENN der ruhende Verkehr aus den Städten verschwinden soll, MUSS VORHER für einen funktionierenden, zuverlässigen und günstigen ÖPNV gesorgt werden. Letzteres sehe ich in D, insbesondere in NRW nicht. Wenn ich mit Bus & Bahn Stunden für eine Strecke benötige, die ich mit dem Auto in 20 Min. schaffe, ist´s Mist!
Antwort von Phips , geschrieben am 06.06.2024, 20:14 Uhr :
Ich bin immer wieder erstaunt, wie schwarz und weiß manches gesehen wird. Können Sie sich nicht vorstellen, dass es auch Situationen gibt, bei denen nicht zwei Kinderwagen-Schlachtkreuzer einander passieren müssen, sondern auch Menschen mit Einkaufstaschen, Rollatoren oder einfachen Kinderwagen mitunter bei dem Parkwahnsinn an ihre Grenzen stoßen? Zu dem Hinweis, dass niemand die ausschließliche Nutzung bei Straßen und Gehwegen für sich beanspruchen kann, bin ich gespannt, wie Sie reagieren, wenn ich meinen Abendspaziergang auf die Hauptverkehrsstraße verlagere. Jedes Fortbewegungsmittel hat seinen zugewiesenen Raum und das Auto (leider) sowieso schon den Mammutanteil des verfügbaren Platzes. Lernen Sie Empathie und Verständnis und schon geht's besser :)
Antwort von skolo , geschrieben am 07.06.2024, 08:16 Uhr :
Ja genau jedes Fortbewegungsmittel hat seinen Verkehrsraum. Der Verkehrsraum für Fahrzeuge ist die Fahrbahn und eben nicht der Gehweg.
Kommentar 19: Gast schreibt am 06.06.2024, 17:24 Uhr :
Autofahren ist in Deutschland immer noch viel zu billig , das ist das eigentliche Grundproblem : Mittlerweile fährt gefühlt jeder Azubi ein eigenes Auto , in manchen Gegenden kann von der Anzahl der Fahrzeuge die vor einem Haus die Strasse zu parken auf die Anzahl der Erwachsenen Personen eines Haushalt geschlossen werden , es wird sich rücksichtslos in Parklücken gequetscht , Strafen für Verkehrsdelikte sind ein Witz etc.
Antwort von Johann Moritz , geschrieben am 06.06.2024, 20:25 Uhr :
Hier hat sich die IHK auch darüber beschwert, daß jeder Azubi mit dem Auto fahren muß. Liegt hier allerdings daran, daß der ÖPNV untauglich ist, und insbesondere Gewerbegebiete unzureichend oder gar nicht anfährt. Drum werden hier auch Job- oder Azubitickets kaum genutzt. Wie aber sollen die Leute zum Arbeitsplatz kommen ohne PKW, wenn es keine nutzbare Alternative gibt?
Kommentar 18: na endlich schreibt am 06.06.2024, 17:23 Uhr :
Mit Grauen erinnere ich mich, den Kinderwagen vor die Haustür geschoben zu haben, und eingeparktes Auto blockierte so den Weg, dass ein Rangieren des Kinderwagens in "Fahrtrichtung" beinahe unmöglich war, ohne das Kind hin-und her zuschleudern. Besser spät als nie. Endlich endlich ist entschieden worden, dass die unerträgliche geduldete Praxis verboten ist und das Verbot von den Kommunen auch umzusetzen ist. Ich freue mich wie Ostern Pfingsten und Weihnachten zusammen, bestes Geschenk ever.
Antwort von Autogänger , geschrieben am 06.06.2024, 21:43 Uhr :
Ich fahre Auto, laufe aber auch viel. Mein Auto muss ich zu Hause halb auf dem Bürgersteig parken, weil es im Umkreis von 2 km keine Parkplätze gibt. Hier hat jeder Haushalt 2 Autos plus eventuelle Firmenwagen. Wer nach 16 Uhr kommt, findet keinen Platz für sein Auto mehr. Ich zahle im Zusammenhang mit meinem Auto Steuern, viele Steuern (Kfz, Versicherung, Sprit, Mehrwert etc.). Fußgänger zahlen nichts - Ich kann also erwarten, dass ich im Umkreis meiner Wohnung eine Parkmöglichkeit finde. Stattdessen muss ich mich permanent rechtfertigen und die Schäden am Auto die Fußgänger aus Rücksichtslosigkeit verursachen, akzeptieren. Als Fußgänger habe ich persönlich kein Problem mit parkenden Autos, ich mache einen Bogen damit ich sie nicht beschädige.
Antwort von @Autogänger , geschrieben am 07.06.2024, 10:56 Uhr :
Sie denken, ihre Bequemlichkeit ist wichtiger, als die sichere Gehwegbenutzung für Fußgänger*innen, Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen. Kopfschüttel. Es gibt 1. kein Recht auf einen Parkplatz (das ist Privatvergnügen) und 2. es ist vollkommen egal wieviele (gefühlte) Steuern sie zahlen. Wichtig ist, dass der Gehweg für den Zu-Fuß-Verkehr verfügbar ist und nicht durch bequeme Autoparker*innen blockiert.
Kommentar 17: Andreas schreibt am 06.06.2024, 16:49 Uhr :
Hallo zusammen Der Gehweg ist für den Fußgänger da. Ist doch ganz einfach. Wenn dieser zugeparkt ist, wo sollen denn die Leute laufen? Es gibt ja noch Straßen ohne Gehwege. In historischen Stadtvierteln. In der Mitte fährt auch noch die Straßenbahn. Wenn diese kommt, drückt sich der Fußgänger an die Hauswand. Duisburg-Ruhrort und auch in Lissabon. Parkhäuser bauen oder Tiefgaragen. Liebe Grüße Andreas
Kommentar 16: Joachim Alt schreibt am 06.06.2024, 16:38 Uhr :
Zu jeder Baugenehmigung werden Stellplätze ausgewiesen. Zu jeder Stadt-Planung gehören Park- und Lieferzonen. Untätigkeit und mangelhafte Führungsstärke sollten ein Ende haben. Kinderwagen, Rollstühlen, Kinderroller und Fußgänger haben auf dem ihnen gewidmeten Bürgersteig immer Vorrang. Die mögliche Forderung nach Konzepten Wäre ein Armutszeugnis der Justiz und führt zur Tatenlosigkeit der Kommunen.
Kommentar 15: IB schreibt am 06.06.2024, 16:35 Uhr :
Mich stören eher die Fahrradfahrer die auf dem Fussweg fahren und auch noch klingeln um zu überholen. Außerdem kommen sie noch in falscher Richtung entgegen.
Antwort von Lurchi , geschrieben am 06.06.2024, 20:31 Uhr :
Vor ein paar Tagen hätte ich fast einen Geisterfahrradfahrer auf der Motorhaube gehabt. Er regte sich auf. Nachdem ich gefragt habe, ob er selbst auch Auto fährt,was er bejahte und ich dann weiter fragte,warum er als Geisterfahrradfahrer auf der falschen Seite fährt, hat er sich entschuldigt.