Gasumlage gestrichen - trotzdem zahlen? Darauf sollten Verbraucher achten

Stand: 30.09.2022, 18:04 Uhr

Die Gasumlage ist zwar Geschichte, aber abgebucht wird sie zunächst in vielen Fällen trotzdem. Wie soll die Erstattung laufen? Was raten Verbraucherschützer?

Im August bekamen Millionen deutsche Haushalte Post von ihrem Gasversorger: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden geändert, nachdem die Bundesregierung das "Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung" geändert und mit dem §26 eine "saldierte Preisanpassung" ermöglicht hatte. Hinter den Paragrafen und unverständlichen Wortungetümen verbarg sich die Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde, die die meisten Anbieter auf die Rechnungen aufschlagen wollten - ab Oktober 2022.

Viele Anbieter berechnen zunächst die höheren Preise

Nun hat die Bundesregierung die Gasumlage nach langen Diskussionen endgültig vom Tisch genommen. Die entsprechende Verordnung sei aufgehoben worden, teilte das Wirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mit. Da die Aufhebung aber erst am 3. Oktober im Bundesanzeiger verkündet und damit offiziell wird, erfolgt die Abschaffung rückwirkend.

Allerdings beginnt am Samstag schon der Oktober. Dass die Gasanbieter so schnell reagieren, gilt als unwahrscheinlich. Somit treten Millionen Verträge hinsichtich der Abschlagszahlungen erst einmal in Kraft - inklusive Gasumlage.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat angemerkt, dass die Gasanbieter eventuelle Überzahlungen zurückzahlen müssten. Wie genau das Procedere in diesem Fall aussehen und in welchem Zeitraum die Erstattung erfolgen soll, ist allerdings unklar. Fest steht: Es gibt derzeit keine verbindliche Regelung für die Gasanbieter, jedes Unternehmen kann offenbar selbst entscheiden, wie es mit möglichen Erstattungen umgeht.

Zwei Möglichkeiten für Verbraucher: Direkt aktiv werden ...

"Was zu viel abgebucht wird, muss zurückerstattet werden": Auch für Udo Sieverding, Energieerexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, ist der Fall klar. Er sieht zwei Möglichkeiten, wie Verbraucher nun reagieren können. Man könne seinen Versorger kontaktieren und die sofortige Umsetzung der angekündigten Preissenkung fordern. Auch sei es möglich, mit dem Jahresverbrauch 2021 als Grundlage die aktuellen Monatsabschläge um 2,419 Cent pro voraussichtlich verbrauchter Kilowattstunde eigenmächtig zu reduzieren. Allerdings müsse hier auch noch die angekündigte Mehrwertsteuersenkung berücksichtigt werden, sagt Sieverding. Ein recht komplizierter Vorgang also, der entsprechende Rechenkünste verlangt.

... oder abwarten

Als zweite Möglichkeit kann sich der Verbraucherexperte vorstellen, erst einmal abzuwarten: "Die Anbieter wissen auch erst seit Donnerstag definitiv, dass die Umlage nicht kommen soll", so Sieverding. Viele müssten sich erst orientieren und mit der neuen Gesetzeslage umgehen. Er geht davon aus, dass die Versorger die zu viel gezahlten Summen in einer der nächsten Abrechnungen verrechnen werden. Ob das dann alles korrekt abgerechnet wurde? Da sind dann wieder die mathematischen Fähigkeiten der Verbraucher gefragt. Viel Ärger und Arbeit um nichts also - oder wie Sieverding sagt: "Die Idee mit der Gasumlage war kompletter Murks, und zwar von vorne bis hinten."

Rheinenergie will Umlage nicht abrechnen

Und dann gibt es noch die Unternehmen, die geplant hatten, die Umlage erst ab dem November abzurechnen - wie etwa Rheinergie. In einer Mitteilung bat das Unternehmen um die Möglichkeit, die nun bekannt gewordene Annullierung "im Detail zu bewerten". In einem könnten sich die Kunden aber sicher sein: "Wir werden unsere Preise umgehend korrigieren und die Gasbeschaffungsumlage nicht abrechnen", teilte das Unternehmen am Freitag mit.

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