Regierung will ungerechtfertigte Energiepreiserhöhungen unterbinden

Stand: 03.12.2022, 07:08 Uhr

Nach Plänen der Bundesregierung sollen Strom- und Gasversorger die Preise im ganzen nächsten Jahr nur erhöhen dürfen, wenn diese durch steigende Beschaffungskosten gerechtfertigt sind.

Bei der vorgesehenen Gas- und Strompreisbremse soll ungerechtfertigten Tariferhöhungen nach Plänen der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben werden. Preiserhöhungen sollen bis Ende 2023 verboten sein - es sei denn, der Versorger weist nach, "dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist", heißt es in den Entwürfen zu den Preisbremsen, die in den Bundestag eingebracht worden sind.

Dabei könne sich eine Rechtfertigung etwa "aus marktbasierten Preis- und Kostenentwicklungen" ergeben. Eine "missbräuchliche Ausnutzung" der Regelungen zur Entlastung der Endkunden soll unterbunden werden.

Preiserhöhungen nicht grundsätzlich verboten

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte auf Anfrage am Samstag, die Missbrauchskontrolle diene dazu, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden - also solche, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. "Das heißt, nicht jede Preiserhöhung ist automatisch illegal, sondern solche, die missbräuchlich und ungerechtfertigt sind."

Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte der "Bild"-Zeitung: "Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir verhindern." Die SPD-Fachpolitikerin Nina Scheer sagte: "Im Ergebnis muss Missbrauch ausgeschlossen werden."

Die von der Ampel-Koalition geplante Gas- und Strompreisbremse soll Folgen der stark gestiegenen Preise für Haushalte und Unternehmen abfedern. Eine bestimmte Verbrauchsmenge soll staatlich subventioniert werden, darüber hinaus gelten aktuelle, hohe Marktpreise. Die Bremsen sollen ab März 2023 greifen, vorgesehen ist aber eine rückwirkende Entlastung für Januar und Februar.

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