Die Zündvorrichtung einer sich in Betrieb befindlichen Gastherme

Kabinett beschließt Gas- und Strompreisbremse ab Januar

Stand: 25.11.2022, 19:15 Uhr

Das Kabinett hat am Freitag die Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Verbraucher und die Wirtschaft sollen ab Januar 2023 bis Ende April 2024 von gedeckelten Preisen für Gas und Strom profitieren.

Bundestag und Bundesrat sollen die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können. Verbraucher und die Wirtschaft sollen damit ab Januar 2023 bis Ende April 2024 von gedeckelten Preisen für Gas und Strom profitieren. Die Deckelung des Gaspreises auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Weil für den Rest der übliche Marktpreis gezahlt werden muss, bleibt ein Sparanreiz.

Industrielle Gaspreisbremse deckelt Preis bis sieben Cent

Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis nach Berechnungen von Vergleichsportalen bei fast 18 Cent. Profitieren sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. 

Für Unternehmen ab einem Gasverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr soll der Preis bei sieben Cent gedeckelt werden, und zwar für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Diese industrielle Gaspreisbremse gilt für rund 25.000 Unternehmen und etwa 1.900 Krankenhäuser. 

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Beim Strom werden Industriekunden ebenfalls stärker entlastet

Die Strompreisbremse soll den Preis bei 40 Cent für Haushalte und kleine Firmen deckeln, ebenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Derzeit liegt der Strompreis laut Vergleichsportalen im Schnitt bei fast 43 Cent pro Kilowattstunde.

Industriekunden sollen für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs maximal 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen bezahlen.

Finanzierung durch Abschöpfen übermäßiger Gewinne

Finanziert werden soll die Strompreisbremse teilweise durch das Abschöpfen übermäßiger Gewinne am Strommarkt. Diese Abschöpfung erfolgt ab dem 1. Dezember - zunächst war hier eine rückwirkende Geltung ab September geplant gewesen.

Die Laufzeit der Abschöpfung ist laut Ministerium bis 30. Juni 2023 befristet. Sie könne aber zu einem späteren Zeitpunkt durch Rechtsverordnung verlängert werden - höchstens aber bis April 2024. Ein weiterer Teil des Geldes kommt aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes. 

Rechenbeispiel: 928 Euro Ersparnis für eine Familie

In unserem Rechenbeispiel verbraucht eine Familie in einem Einfamilienhaus 20.000 Kilowattstunden im Jahr. Nimmt man den aktuellen Durchschnittsgaspreis des Vergleichsportals Verivox, fallen ohne Gaspreisbremse 3.560 Euro pro Jahr an.

Geht man von einem unveränderten Verbrauch und Preis aus, bedeutet das mit Gaspreisbremse: 20 Prozent bezieht die Familie zum Tarif ihres Energieversorgers. Die restlichen 80 Prozent bekommt sie zu 12 Cent pro Kilowattstunde. Macht bei unserer Beispielfamilie insgesamt 2.632 Euro pro Jahr. Die Gaspreisbremse würde also für 928 Euro Ersparnis sorgen. Der Anteil der rückwirkenden Erstattung für Januar und Februar läge bei 154 Euro.

Dreht unsere Beispielfamilie die Heizung allerdings um drei Grad herunter, könnten das im Vergleich zum Vorjahr ein um 18 Prozent geringerer Verbrauch sein (3.600 kWh). Bei einem Durchschnittspreis von 17,8 Cent wären das dann 640 Euro, die unsere Familie weniger zahlen müsste.

Einmalzahlung sollte Lücke schließen

In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Aus Sicht einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften sowie Wissenschaftlern sollte dies den Zeitraum bis zur Wirkung der Gaspreisbremse überbrücken.

Dennoch gab es viel Kritik daran, dass es eine "Winterlücke" gibt. So hatten die Ministerpräsidenten der Länder auf ein Vorziehen der Preisbremsen gedrängt. Darauf geht die Bundesregierung nun ein.

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