Eine Frau hält einen Pass der Ukraine in der Hand. Auf dem Bild steht der Schriftzug: Українці в ПРВ / Ukrainer in NRW

Für Ukrainer in Deutschland: Aufenthalt und Asyl - was muss ich beachten?

Stand: 03.10.2022, 17:16 Uhr

Wir beantworten Fragen für Ankommende und Helfende - auf Ukrainisch und Deutsch. Hier: Aufenthalt und Asyl - was muss ich beachten?

Wer in diesen Wochen aus der Ukraine nach Deutschland einreist, braucht derzeit kein Visum oder Aufenthaltstitel. So ist es in "Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung" des Bundesinnenministeriums geregelt.

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Wer länger in Deutschland bleiben möchte, muss einen Aufenthaltstitel beantragen. Die 90 Tage können sich nicht erneuern lassen, indem man kurzzeitig ins Ausland reist.

Welche Art von Aufenthaltstitel sollte ich beantragen?

Geflüchtete aus der Ukraine sollten einen Aufenthaltstitel nach §24 des Aufenthaltsgesetzes beantragen.

Menschen aus der Ukraine erhalten durch die Ausländerbehörde dann eine „Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“. Rechtliche Grundlage für diese Regelung ist die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union (EU), die durch das deutsche Aufenthaltsgesetz umgesetzt wird.

Mit der "Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz" darf man in der Regel auch einer Arbeit nachgehen. Möglich ist sowohl eine selbständige Beschäftigung als auch eine Anstellung bei einem Arbeitgeber.

Ich bin aus der Ukraine geflohen, habe aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft. Kann ich trotzdem Aufenthalt nach §24 beantragen?

Ja. Voraussetzung für Angehöriger dritter Staaten oder Staatenlose ist, dass sie eines der folgenden Dinge nachweisen können. 

  • Schutzstatus in der Ukraine 
  • Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine; Rückkehr ins Heimatland ist nicht möglich 
  • Ein rechtmäßiger Aufenthalt in der Ukraine; Rückkehr ins Heimatland ist nicht möglich 

Trifft einer der ersten beiden Punkte zu, können auch Familienangehörige Aufenthalt nach §24 beantragen. 

Kann es sinnvoll für mich sein, Asyl zu beantragen?

Das ist nicht ratsam. Menschen aus der Ukraine haben zwar jederzeit das Recht, Asyl zu beantragen. Das sei aber nicht „nötig“, so das Bundesinnenministerium.

Durch einen Asylantrag würden in der jetzigen Situation sogar Nachteile entstehen: Man könnte sich den Ort, wo man wohnen will, nicht unbedingt frei wählen. Man hätte die Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und dürfte nicht privat unterkommen. Und man dürfte mindestens drei Monate lang nicht arbeiten.

Wie beantrage ich einen Aufenthaltstitel?

Ihr könnt den Aufenthaltstitel bei der nächsten Ausländerbehörde beantragen. Hier findet ihr heraus, welche Ausländerbehörde für euch zuständig ist.

Kann ich bei jeder beliebigen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen?

Das hängt davon ab, wie ihr wohnt. Falls ihr privat eine Unterkunft gefunden habt, also zum Beispiel bei Verwandten oder bei privaten Gastgeber*innen, könnt ihr an diesem Ort bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Auch, wenn ihr an einem Ort bereits eine Arbeitsmöglichkeit gefunden habt, kann das ein Grund sein, an diesem Ort zu bleiben.

Andernfalls wird euch bei der Registrierung mitgeteilt, ob ihr möglicherweise „verteilt“ werdet. Das bedeutet, dass ihr einer Stadt oder einer Kommune zugewiesen werdet, die Platz und Unterkünfte für Geflüchtete hat. Erst an diesem Ort könnt ihr dann den Antrag auf den Aufenthaltstitel stellen.

Kann ich den Aufenthaltstitel auch online beantragen? 

Das geht, wenn die Ausländerbehörde vor Ort bei dem Online-Programm mitmacht. Hier könnt ihr herausfinden, ob bei euch ein Online-Antrag möglich ist, indem ihr eure Postleitzahl in Deutschland eingebt:

Die Seite ist auf deutsch, englisch, ukrainisch und russisch verfügbar.

Kostet es etwas, den Aufenthaltstitel zu beantragen?

Nein, das kostet nichts.

Welche Dokumente benötige ich für den Antrag?

Ihr braucht auf jeden Fall einen Ausweis, also einen Reisepass oder einen ukrainischen Personalausweis. Wenn ihr für jemand anderen den Antrag stellt, müsst ihr nachweisen, dass ihr die Person vertreten dürft. In dem Online-Portal könnt ihr außerdem viele weitere Dokumente hochladen, etwa einen Ankunftsnachweis oder den Einreisestempel im Pass, eine Meldebestätigung oder den Mietvertrag.

Wie lange habe ich Zeit, um den Aufenthaltstitel zu beantragen?

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen sich bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Bis zum Ende dieser Zeit solltet ihr einen Aufenthaltstitel beantragen, damit ihr euch auch weiterhin legal in Deutschland aufhaltet.

Wie lange dauert es, bis ich den Aufenthaltstitel bekomme?

Es kann mehrere Wochen dauern, bis ihr den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde abholen könnt. Das liegt unter anderem daran, dass der Aufenthaltstitel erst in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden muss

Sobald ihr den Aufenthaltstitel beantragt habt, könnt ihr euch erstmal legal in Deutschland aufhalten – auch, wenn die 90 Tage schon abgelaufen sind. Für die Übergangszeit bekommt ihr von der Ausländerbehörde eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt. Sie belegt, dass ihr einen Aufenthaltstitel beantragt habt. Mit der Fiktionsbescheinigung könnt ihr bereits arbeiten oder euch für einen Sprachkurs anmelden.

Wie lange ist der Aufenthaltstitel gültig?

Der Aufenthaltstitel ist bis zum 4. März 2024 gültig. Das hat das Bundesinnenministerium im März 2022 festgelegt.

Weitere Informationen zur Einreise und zum Aufenthaltsstatus von Menschen aus der Ukraine geben das Bundesinnenministerium und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf ihren Internetseiten:

Weitere Informationen:

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