Energiepauschale: So bekommen Studenten die 200 Euro

Stand: 15.03.2023, 10:09 Uhr

Seit Monaten warten Studierende auf die 200 Euro Energiepreispauschale, die ihnen die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat. Seit heute können sie einen Antrag stellen. Der Andrang ist groß.

Mit der Einmalzahlung von 200 Euro sollen rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung entlastet werden - angesichts der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel.

Wer kann die Einmalzahlung beantragen?

Alle Studierenden und Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule bzw. Ausbildungsstätte angemeldet waren, können die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beantragen.

Wo kann ich die Einmalzahlung beantragen?

Bildschirmfoto der Website für den Antrag auf Einmalzahlung.

Langes Warten für den Antrag auf Einmalzahlung.

Seit Mittwoch, 15. März, ist die Beantragung der Einmalzahlung online über die Website "www.einmalzahlung200.de" möglich. Der Ansturm scheint groß zu sein. Teilweise zeigte das Portal am Morgen Wartezeiten von mehreren Stunden an.

Zusätzlich gibt es auch eine Hotline, bei der Fragen gestellt werden können. Sie ist zu erreichen unter 0800/2623 003, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Was benötige ich dafür?

Für die Beantragung braucht man ein BundID-Konto, für das man sich bereits vorher registrieren kann. Bei dieser Registrierung wird eine Identifizierung der Person benötigt. Dafür gibt es zwei Optionen:

1. Elektronischer Personalausweis (oder elektronischer Aufenthaltstitel bzw. europäische eID)

2. ELSTER-Zertifikat (als digitale Datei)

Wann kann ich mit dem Geld rechnen?

Dazu gibt es leider keine genauen Angaben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schreibt auf seiner Website: "Die Auszahlung soll schnellstmöglich starten."

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