Urteil im Fall Abou-Chaker: Geldstrafe für Ex-Manager von Bushido

Stand: 05.02.2024, 21:47 Uhr

Das Landgericht Berlin hat den Ex-Manager von Rapper Bushido, Arafat Abou-Chaker, von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Er muss allerdings eine Geldstrafe zahlen.

Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass der 47-jährige Angeklagte Bushido zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Sie verurteilten Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, aber wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro.

Die Anklage hatte Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen.

Mitangeklagt waren drei Brüder von Arafat Abou-Chaker. Auch sie wurden von den Vorwürfen zulasten des Rappers freigesprochen. Einer von ihnen wurde allerdings wegen eines Meineids schuldig gesprochen, die Richterinnen und Richter verzichteten aber auf eine Strafe.

Bushido war Zeuge und Nebenkläger

Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basierte auf seinen Aussagen. Zur Urteilsverkündung kam der Rapper nicht.

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido nach eigenen Angaben gegen seinen Willen festgehalten wurde. Dabei sei er beleidigt, bedroht und auch mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert worden.

Bushido versuchte sich von Abou-Chaker zu trennen

Bushido (rechts) und Arafat Abou-Chaker zeigen den Mittelfinger in die Kameras

Bushido und Arafat Abou-Chaker

Bushido hatte sich 2017 von seinem Manager trennen wollen und war laut Anklage unter Druck gesetzt worden, dafür Millionen zu zahlen. Durch Bushidos Bekanntheit erlangte der Prozess große mediale Aufmerksamkeit. In der Sache aber sei es nicht um sonderlich viel gegangen, sagte Gerichtsreporterin Verena Mayer von der "Süddeutschen Zeitung" am Montag dem WDR. Die hat den ganzen Prozess im Gerichtssaal verfolgt.

"Es geht hier nicht um Mord oder andere schwerste Gewalttaten. Insofern war das schon ein sehr langer Prozess für diese Art von Vorwürfen." Verena Mayer, SZ-Gerichtsreporterin

Erhellend sei der Prozess trotzdem gewesen, meint Mayer. Das liege vor allem an Bushido, der ein "redseliger Zeuge" gewesen sei. Häufig würden Zeugen in Prozessen dieser Art ihre Aussage zurückziehen - aus Angst vor Vergeltung. Bushido blieb hingegen bis zuletzt bei seinen Anschuldigungen.

Interview mit Verena Mayer zum Abou-Chaker-Prozess

WDR 5 Morgenecho - Interview 05.02.2024 08:00 Min. Verfügbar bis 04.02.2025 WDR 5


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Bushido lebt mit Famlie heute in Dubai

Weil auch er und seine Ehefrau Anna-Maria Ferchichi, die gemeinsam sieben Kinder haben, Angst davor haben, dass sich Abou-Chaker oder Familienangehörige an ihnen rächen könnten, leben sie mittlerweile in Dubai. So erklärte es Bushido in einer Doku-Serie über ihn und seine Familie beim Streaming-Anbieter RTL+.

Aufgefallen sei ihr, dass Bushido sich im Prozess durchweg als Opfer dargestellt habe, sagte Gerichtsreporterin Mayer. Dabei habe er vom Geschäftsverhältnis mit Abou-Chaker auch profitiert, zum Beispiel durch das gut verkäufliche Gangster-Image.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
  • WDR-Interview mit Gerichtsreporterin Verena Mayer
  • Doku-Serie "Bushido: RESET" bei RTL+

Über dieses Thema berichten wir am 05.02.2024 auch in der "Aktuellen Stunde" im WDR Fernsehen.

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