Schlagzeilen  Bettensteuer

Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Stand: 17.05.2022, 10:04 Uhr

Städte dürfen für private Hotelübernachtungen weiter die Bettensteuer erheben. Selbst eine Ausweitung auf Geschäftsreisen scheint nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglich.

Die von zahlreichen Städten - auch in NRW - erhobene Bettensteuer für private Hotelübernachtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht wies die von mehreren Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen und Freiburg erhobenen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück.

Kommt nun sogar die Erweiterung auf Geschäftsreisende?

Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig, begründeten die Karlsruher Richter am Dienstag ihre Entscheidung. Nach der Entscheidung des Ersten Senats könnten die Städte von Verfassungsseite auch berufliche Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegen. Damit ist es möglich, die Abgabe sogar auszuweiten.

Die Bettensteuer wird seit Jahren von immer mehr Städten erhoben. Privatpersonen, die in Hotels oder Pensionen übernachten, müssen pro Nacht eine Abgabe bezahlen. Vor allem nachdem im Jahr 2010 die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt worden war, führten Kommunen eine Bettensteuer ein, um die dadurch entstandenen Einnahmeverluste auszugleichen.

Auch NRW-Städte erheben die Steuer

Allerdings müssen die Bettensteuer bisher nur Privatpersonen bezahlen. Geschäftsreisende sind von der Abgabe befreit, weil das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Jahr 2012 eine solche Unterscheidung für notwendig hielt. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht jetzt aber nicht gesehen.

In NRW gibt es die Bettensteuer in mehreren Städten wie Bonn, Köln, Dortmund, Kleve, Königswinter, Hürtgenwald und Münster. Die Abgabe kommt unter verschiedenen Namen daher wie Infrastruktur-Förderabgabe, City-Tax oder Kulturförderabgabe.

Die Städte können die Höhe der Steuer selbst festlegen. In Dortmund zum Beispiel beträgt sie 7,5 Prozent des Übernachtungspreises. Die Eifelgemeinde Nideggen erhebt eine Abgabe von 5 Prozent des Übernachtungspreises. Hürtgenwald staffelt die Abgabe je nach Höhe des Hotelpreises.