Energiepreise: Das sollten Sie über die Erhöhung Ihrer Abschläge wissen

Stand: 17.09.2022, 17:00 Uhr

Einige Energieversorger haben inzwischen ihre Kunden über die Erhöhung der monatlichen Abschläge informiert. Verbraucherschützer raten dazu, sich den Brief genau anzusehen.

Die Preiserhöhungen, zum Beispiel beim Gas, sind lange angekündigt worden. Die Bundesregierung will mit einer Gasumlage auf die angespannte Lage der Energiemärkte wegen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine reagieren.

Gasbeschaffungs- und Gasspeicherumlage

Die Gasbeschaffungsumlage von geplant 2,4 Cent pro Kilowattstunde soll jeder Kunde, jede Kundin, egal ob Privathaushalte oder Industrie, in gleicher Höhe bezahlen. Mit den Einnahmen sollen die Mehrkosten der Importeure ausgeglichen werden, die diese wegen gestoppter Lieferungen aus Russland haben. Zusätzlich gibt es noch die Gasspeicherumlage, die dafür sorgen soll, dass die Speicher für den Winter gut gefüllt sind.

"Aufgrund der regelmäßigen Presseberichterstattungen sind viele Kunden grundsätzlich bereits gut informiert, dennoch ist vielen Kunden das Ausmaß der Preisentwicklung noch nicht bewusst", beschreibt eine Sprecherin der Stadtwerke Essen die Lage.

Verbraucherzentralen werden "überrannt"

Inzwischen dürften aber einige die Lage etwas klarer sehen, denn die ersten Briefe der Versorger zu den neuen Abschlagszahlungen sind mittlerweile bei den Kunden angekommen. Verbraucherzentralen berichten von einer verstärkten Nachfrage bei Energie- und Schuldnerberatungen. Nach dem Preisanstieg für Gas und der Ankündigung der Gasumlage sei ein Anstieg der Anfragen von rund 70 Prozent zu verzeichnen.

"Wir werden gerade überrannt", sagt Holger Schneidewindt, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. Und das obwohl eigentlich alle Schreiben zu Preiserhöhungen klar und verständlich sein müssen.

Schreiben müssen verständlich sein

Die Preisbestandteile, wie die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage, müssen klar gekennzeichnet sein, es muss auch ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten sein.

"Viele machen es ordentlich, da es auch eine Pflicht ist", sagt Schneidewindt. Es sei ja ein Risiko für die Versorger, denn wenn das Schreiben nicht rechtlich einwandfrei ist, sei die gesamte Preiserhöhung unwirksam.

Preiserhöhung als Werbeflyer getarnt

Ein Negativ-Beispiel sei der niederrheinische Energieversorger Enni, der nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW vom Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt worden war. Der Versorger hatte eine Preiserhöhung, getarnt als Werbeflyer, an seine Kundinnen und Kunden geschickt, wie Schneidewindt berichtet.

"Sobald also ein Kunde das Schreiben zur Erhöhung nicht versteht, ist es wohl nicht transparent", sagt Schneidewindt. Dann könne man einfach den Ball an den Versorger zurückspielen, indem man der Erhöhung widerspricht und um eine genauere Erklärung bittet. Natürlich könne man auch die Verbraucherzentrale um Hilfe bitten.

Preisgarantie in Verträgen gilt nur teilweise

Auch Kunden, die bei ihrem Versorger einen Vertrag mit einer Preisgarantie haben, müssen mit höheren Preisen als vereinbart rechnen, da die Gasumlagen vom Staat erhoben werden. Die höheren Beschaffungspreise auf dem Gasmarkt dürfen in diesem Fall aber nicht auf die Kunden abgewälzt werden.

Eine Grenze für die Erhöhung gibt es übrigens nicht. "Wenn ein Energieversorger erhöhen darf, es also keine Preisgarantie gibt, dann kann er machen, was er will - er darf den Kunden sogar rauswerfen, da es im Moment ja ein Risiko ist, viele Gaskunden zu haben."

Kunden haben Sonderkündigungsrecht

Gaskunden haben bei Preiserhöhungen immer das Recht zu kündigen und sich nach einem günstigeren Tarif umzusehen. "Wenn Sie denn aktuell einen finden", sagt Schneidewindt. Eine andere Möglichkeit ist, in den Grundversorger-Tarif der örtlichen Stadtwerke zu wechseln, beziehungsweise zurückzukehren. Diese Tarife waren sonst im Vergleich eher teurer, inzwischen sind sie laut Schneidewindt in vielen Fällen eher günstig.

Aktuell günstige Rückkehr zum Grundversorger

Bei der Rückkehr zum Grundversorger sollte man allerdings darauf achten, dass man beim Vertragswechsel auch wirklich im Tarif für die günstige Grundversorgung landet und nicht bei der sogenannten Ersatzversorgung, die sehr stark erhöht sein kann. Die Ersatzversorgung ist eigentlich für Kunden gedacht, die unübersichtliche Vertragsverhältnisse haben. Verbraucher, die ihre bisherigen Verträge bei anderen Anbietern gekündigt haben, sollten aber in jedem Fall in der Grundversorgung landen.

"Wenn jetzt die Grundversorger alle Kunden auffangen müssen, geht es allerdings am Ende schief", warnt Schneidewindt. Das würden die Versorger in der aktuellen Situation einfach nicht bewältigen können.

Über dieses Thema berichten wir auch in der Aktuelen Stunde am 17.09.2022.

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