Das Bild zeigt, wie eine Frau die Heizung aufdreht.

Energiekosten: Dürfen Vermieter die Heizung runterdrehen?

Stand: 26.07.2022, 16:54 Uhr

Immobilienkonzerne wie die LEG oder Vonovia wollen die Maximaltemperatur in ihren Mietwohnungen nachts deutlich absenken. Ist das überhaupt erlaubt?

Schon Anfang Juli kündigte der Immobilienkonzern Vonovia an, die Heiztemperatur in Mietwohnungen nachts auf maximal 17 Grad zu senken. Vonovia gehören in Nordrhein-Westfalen tausende Wohnungen. Auch der Chef des Immobilienkonzerns LEG, Lars von Lackum, fordert, „strengere Regeln“, um die Heiztemperaturen nachts stärker absenken zu können als bisher möglich.

Umstrittene Pläne

Die Pläne sind umstritten, vom Mieterbund NRW kommt Kritik, rein rechtlich müsse die Temperatur nachts mindestens 18 Grad betragen, betont Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mieterbunds. Er hält es aber generell für falsch, wenn Vermieter die Temperatur nachts pauschal herunterregeln. „Einmal ist natürlich anzuerkennen, dass wir alle Energie sparen müssen“, sagt Witzke. "Andererseits glauben wir aber, dass die Menschen selbstständig genug sind, um erkannt zu haben, dass man Energie sparen muss, und dass man eben auch die Temperatur absenkt, wenn man sie selber nicht braucht." 

Immobilienkonzerne befürchten hohe Zahlungen an Energieversorger

Eine Absenkung der Maximaltemperatur würde auch Menschen, die im Schichtbetrieb arbeiten und zum Beispiel mitten in der Nacht aufstehen, besonders hart treffen. Hintergrund der Pläne der großen Immobilienkonzerne könnte sein, dass diese befürchten, im kommenden Jahr immens hohe Zahlungen an die Energieversorger vorstrecken zu müssen, weil Mieter beim Heizen viel Gas verbrauchen.

Höhere Abschlagszahlung im Voraus vereinbaren

In Einzelfällen könnten Vermieter sogar auf den hohen Heizkosten sitzen bleiben. Auch auf kleinere Vermieter, die nur wenige Wohnungen haben, können Zahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro zukommen, erklärt der Eigentümerverband Haus und Grund. Geschäftsführer Erik-Uwe Amaya glaubt, dass es Sinn macht, wenn Mieter und Vermieter sich noch vor Beginn des Winters auf eine höhere Abschlagszahlung einigen.

„Wir empfehlen den privaten Vermietern jetzt möglichst bald schon ins Gespräch zu kommen mit den Mieterinnen und Mietern, um gegebenenfalls darüber zu sprechen, die monatlichen Abschlagszahlungen zu erhöhen, damit es dann bei der nächsten Betriebskostenabrechnung nicht zu extrem hohen Nachzahlungen kommen wird,“ so Amaya. Sinnvoll sei eine monatliche Abschlagszahlung für Gas, die mindestens doppelt so hoch ist wie bisher.

2024 drohen noch höhere Nachzahlungen

Hans-Jochen Witzke vom Mieterbund geht davon aus, dass trotz aller Sparmaßnahmen auf die meisten Mieter im kommenden Frühjahr eine deftige Nachzahlung wartet. Und im übernächsten Jahr könnte es noch  teurer werden. „Ich glaube, dass es da noch ein bisschen weiter nach oben geht, weil im Moment ist ja noch Gas verbraucht worden, am Anfang diesen Jahres zu alten Preisen.“ Im Jahr 2024 bekommen Mieter dann die Abrechnung für 2023, und da ist das gesamte Jahr über mit sehr hohen Gaspreisen zu rechnen.

Zusammengefasst: Heizen wird auf absehbare Zeit sehr teuer bleiben.

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