Der Rechtswissenschaftler Klaus F. Gärditz ist "Ombudsmann für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens" der Universität Bonn und ein gefragter Experte für Plagiatsfälle in der deutschen Wissenschaft. Er hat zahlreiche Fälle von Plagiatsvorwürfen geprüft und rechtlich beurteilt. Darunter auch Fälle mit großer öffentlicher Wahrnehmung, wie den Plagiatsvorwurf gegen die ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan sowie gegen die Politikwissenschaftlerin und Publizistin Ulrike Guérot.
Die Öffentlichkeit ist allerdings erst einmal gar nicht erwünscht, wenn ein Plagiatsverdacht auftaucht. Für die Ombudsleute geht es darum, Verdachtsfälle zunächst vertraulich zu besprechen, damit die Reputation der Betroffenen nicht ohne Grundlage beschädigt wird, sagt der Jurist Gärditz. Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, wird das Verfahren eingestellt und der Vorgang bleibt intern. Falls sich der Verdacht nicht entkräften lässt, muss ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet werden. Dann prüft beispielsweise ein fünfköpfiges Kollegialorgan der Universität Bonn den Sachverhalt.
Öffentlich scheint es so, dass es bei Plagiatsvorwürfen vor allem um Politikerinnen und Politiker geht. Dadurch entstehe – sicher auch durch die Medienberichterstattung um so genannte "Plagiatsjäger" - ein falscher Eindruck, sagt Klaus F. Gärditz 2024 in einem Interview der FAZ. Solche prominenten Einzelfälle machen höchstens drei Prozent des Ganzen aus. "Das ist vielleicht auch ein bisschen schade, weil wir gerade in solchen Verfahren die wissenschaftliche Integrität verteidigen. Unsere Arbeit ist für die Wissenschaft entscheidend – es ist uninteressant, ob irgendeine Person prominent ist oder nicht."
Redaktion: Jessica Eisermann