Gas-Krise: Darf mein Vermieter mir das Warmwasser abstellen?

Stand: 05.07.2022, 15:36 Uhr

Eine Wohnungsgenossenschaft in Sachsen hat ihren Mietern zeitweise das warme Wasser abgestellt, um zu hohe Kosten zu verhindern. Dürfen Vermieter das eigentlich? Und wäre das auch in NRW denkbar?

Von Christina Höwelhans

Warmes Wasser gibt es nur noch morgens, mittags und abends: Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hat wegen der steigenden Energiepreise die Versorgung eingeschränkt. Gut die Hälfte der Wohnungen werden mit Gas versorgt - für sie gilt die neue Regel.

Wegen Gas-Krise: Nachts nur kaltes Wasser

Demnach gibt es vormittags, nachmittags und nachts nur noch kaltes Wasser. Außerdem bleibt die Heizung bis September ausgestellt - das lassen die Temperaturen im Moment zu. Es gehe lediglich um einen Beitrag, sich ein wenig einzuschränken: "Wir wollen, dass Mieter gut durch diese Krise kommen. Das Leben ist so schon teuer genug", so Genossenschafts-Vorstand Falk Kühn-Meisegeier.

Genossenschaften in NRW: Warmes Wasser soll weiter fließen

Ein Modell auch für NRW? Die Genossenschaften in Nordrhein-Westfalen winken ab. Baugelast in Köln, die DWG in Düsseldorf, der Spar- und Bauverein in Paderborn, Gewobau in Essen und die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft (GWG) in Dortmund haben auf WDR-Anfrage mitgeteilt, dass sie keine Einschränkungen bei Warmwasser und Heizung planen.

Von der Kölner Baugelast und der Dortmunder GWG heißt es, dass das schon praktisch in vielen Fällen unmöglich sei: Viele Wohnungen haben Gas-Etagenheizungen und der Vermieter keinen Einfluss darauf, wann warmes Wasser und Heizung genutzt werden.

Bei der Düsseldorfer DWG werden zwar 40 Prozent der Wohnungen über Gas-Zentralheizungen beheizt. Allerdings wird das warme Wasser dezentral, etwa über Durchlauferhitzer, reguliert. Die Mieter stellen die Temperatur dabei selbst ein.

Mieterbund: Vermieter müssen für warmes Wasser sorgen

Es gibt aber auch rechtliche Hürden: Laut Deutschem Mieterbund NRW muss der Vermieter 24 Stunden am Tag warmes Wasser zur Verfügung stellen. Alles andere sei ein Mangel und deshalb ein Grund für eine Mietminderung.

Hans-Jochem Witzke vom Mieterbund NRW

Hans-Jochem Witzke, Mieterbund NRW

Das Gleiche gelte für die Heizung: "Der Vermieter kann sie ausstellen, muss sie aber rechtzeitig wieder anstellen", so der Mieterbund-Vorsitzende Hans-Jochem Witzke. Die Rechtsprechung beurteile eine Wohnung, die drei Tage hintereinander zu kalt sei, als Mangel.

Tipp vom Mieterbund: Nebenkosten-Pauschale anpassen

Der Mieterbund rät den Mietern aber dazu, vorausschauend zu sein. Man könne das Gespräch mit dem Vermieter suchen und die Nebenkosten-Pauschale anpassen. Die Wohnungsgenossenschaft DWG in Düsseldorf hat ihren Mietern aktiv angeboten, die Nebenkostenpauschale zu erhöhen. Auch von Gewobau in Essen heißt es, dass das möglich ist.

Der Spar- und Bauverein in Paderborn arbeitet gerade an einem Krisenkonzept - unter anderem sollen die Mieter auf Energiesparmöglichkeiten hingewiesen werden. Außerdem will der Verein ihnen raten, Geld für eine Nebenkosten-Nachzahlung zurückzulegen.

Zwar seien die Wohnungen des Paderborner Vereins gut gedämmt und es gebe einen langfristigen Vertrag mit dem Energieversorger. Trotzdem prognostiziert Vorstandssprecher Thorsten Mertens: "Es wird noch einiges auf uns zurollen."

Kommentare zum Thema

3 Kommentare

  • 3 Stefan 06.07.2022, 18:36 Uhr

    Anscheinend hat noch keiner so richtig realisiert was da im Winter auf uns zukommen kann. Es ist die Gaswarnstufe 2 ausgerufen und jeder zum Sparen aufgerufen. Kein warmes Wasser von 22.00 - 05.00 Uhr (warmes Wasser ist ja auch danach noch verfügbar, wird nur kein Neues mehr erzeugt) sollte für die meisten Mieter kein Problem sein. Aber stattdessen wird wieder nur gemeckert inkl. dem Mieterbund der natürlich sofort wieder auf das Recht hinweist und ggf. Mietkürzungen vorschlägt. Eigentlich sollten die Mieter dankbar sein das es so umsichtige Vermieter gibt, denn ihnen (dem Vermieter) könnte es ja egal sein, da er die Nebenkosten eh umlegt.

  • 2 Hans Holte 06.07.2022, 12:45 Uhr

    Das verstehe ich, habe aber rein gar kein Verständnis dafür. Der Vermieter muss mit dem Risiko leben, dass Mieter mehr Energie verbrauchen als sie bezahlen können. Mindestens dem Mieterbund würde ich da zustimmen. Da würde ich mir auch mal §240 Strafgesetzbuch mal ansehen. Ein Blick bei Wikipedia zeigt mir, dass der Begriff der Gewalt bei der Nötigung recht weit ausgelegt werden kann. Wenn man Sitzblockaden von Demonstranten unter Gewalt nach §240 StGB einordnen kann müsste das auch für die Blockade von warmen Wasser zutreffen aber ich bin kein Jurist und argumentiere hier mehr oder weniger nach Bauchgefühl.

  • 1 Andre Schäfer 06.07.2022, 06:48 Uhr

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