Wenn eine Fläche als Wolfsgebiet ausgewiesen ist, dann gibt es Fördergelder für Schutzmaßnahmen. Zum Beispiel: Hat ein Landwirt eine Schafsherde, dann bekäme er Geld für einen Zaun und er hätte Anspruch auf Herdenhunde.
Den Zaun sollte er unbedingt bauen, und zwar in den ersten sechs Monaten nachdem das Wolfsgebiet ausgewiesen ist. Sonst würde er danach keine Entschädigung mehr bekommen.
Die Voraussetzungen
Um ein Wolfsgebiet zu werden, muss ein und dasselbe Tier innerhalb von sechs Monaten mehrmals nachgewiesen worden sein. Das geht nur über DNA-Spuren.
Das Wolfsgebiet würde sich über bis zu 1.000 Quadratkilometer strecken und damit über den Markischen Kreis hinausgehen.