Urteil im Kinderpornografie-Prozess: Angeklagter aus Bielefeld muss ins Gefängnis

Stand: 09.02.2023, 14:39 Uhr

Der 33-Jährige hatte eine Plattform im Darknet betrieben, auf der Bilder von sexualisierter Gewalt an Kleinkindern und Jugendlichen getauscht wurden. Das Landgericht Bielefeld verhängte eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten.

Von Oliver Köhler

Regungslos nahm der kleine, schüchtern wirkende 33-jährige Angeklagte den Urteilsspruch der Vorsitzenden entgegen. Offenbar hatte er schon mit einer harten Strafe gerechnet. Die fiel sogar um zwei Monate höher aus, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Sein Verteidiger fand dagegen, dass dreieinhalb Jahre ausreichend gewesen wären.

Schließlich hatte sein Mandant ein umfassendes Geständnis abgelegt und der Polizei nach seiner Festnahme sogar seine Passwörter verraten. Anders wären die wohl nicht so schnell an all die verschlüsselten Daten auf seinen Festplatten gekommen. Ob er Rechtsmittel einlegt, ist noch unklar.

Bilder von missbrauchten Babys

Das Gericht wertete das Geständnis tatsächlich als strafmildernd aus. Aber ausschlaggebend für das hohe Strafmaß waren andere Tatsachen. So ist der Bielefelder bereits einschlägig vorbestraft. Er war in der Vergangenheit schon einmal wegen des Besitzes von "kinderpornografischen Schriften", wie es in der Juristensprache heißt, zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Schwere Vorwürfe in der Urteilsbegündung

Die Richterinnen am Landgericht Bielefeld fanden jetzt besonders schlimm, dass er ein eigenes Angebot für solche Bilder geschaffen hat. "Sie wollten eine Marktlücke schließen", sagte Richterin Verena Willeke. Bis dato hatte es im Darknet offenbar keine Plattform gegeben, auf der auch Abbildungen von missbrauchten Säuglingen getauscht wurden.  

"Sie holten sich von ihrer Community die Anerkennung, die sie im realen Leben nie bekamen", führte Willeke weiter aus. Für seine Ziele habe er sogar extra einen Server in der Ukraine angemietet.

FBI deckte den Fall auf

Die amerikanische Bundespolizei FBI war bei Routineermittlungen auf die Seite im Darknet gestoßen. Sie leitete die Erkenntnisse an deutsche Behörden weiter. Die Ermittlungen führten schließlich anhand einer IP-Adresse zu dem 33-jährigen Bielefelder. Denn der hatte den von ihm angemieteten Server in der Ukraine auch für eine legale Homepage genutzt.

Fraglich, ob Mittäter gefasst werden

Vor knapp einem Jahr wurde er von einem SEK der Polizei in seiner Wohnung in Bielefeld festgenommen. Das Bundeskriminalamt wertete die gesicherten Daten aus, stieß dabei auch auf vier mutmaßliche Mittäter. Allerdings kennen die Ermittler nur deren Pseudonyme. Mit diesen Namen waren sie als Moderatoren auf der mittlerweile abgeschalteten Plattform aktiv.

Ob sie, wie der nun verurteilte Administrator der Seite, auch noch gefasst werden können, ist fraglich. Sie haben ihre digitalen Spuren wohl gut verwischt. Das Urteil gegen den Administrator aus Bielefeld ist noch nicht rechtskräftig.

Über dieses Thema berichtet die Lokalzeit OWL am 09.02.2023 im Radio auf WDR 2 und im WDR Fernsehen.