Obdachlosenmord von Horn-Bad Meinberg: Wie schuldfähig sind die Jugendlichen?
Lokalzeit OWL. 21.02.2024. 02:32 Min.. Verfügbar bis 21.02.2026. WDR. Von Oliver Köhler.
Mord an Obdachlosem: Gutachter halten Jugendliche für vermindert schuldfähig
Stand: 21.02.2024, 16:13 Uhr
Am Landgericht Detmold ist am Mittwoch der Prozess gegen drei minderjährige Jugendliche weitergegangen. Die beiden 16- und der 15-Jährige sollen den 47-jährigen Obdachlosen im vergangenen Herbst scheinbar grundlos erstochen haben.
Von Oliver Köhler
Die Tat sollen sie mit einem Handy gefilmt haben. Jetzt sind sie wegen Mordes angeklagt. Die Verhandlung ist aufgrund des Alters der Angeklagten nicht öffentlich.
Die psychiatrischen Gutachter (von links) Prof. Martin Holtmann, Prof. Johannes Hebebrand, Dr. Filip Salem
Im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages standen am Mittwoch die Aussagen von psychiatrischen Gutachtern. Die drei Experten sollten sich zur Schuldfähigkeit der minderjährigen Angeklagten äußern. Nach Meinung der Gutachter sind alle drei Angeklagten vermindert schuldfähig. Alle drei hätten Alkohol und Drogen konsumiert.
Mit der Tat konfrontiert
Am ersten Verhandlungstag sagten die drei Angeklagten zu den Vorwürfen aus. Zwei äußerten sich persönlich, einer ließ über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Alle drei gaben zu, den Obdachlosen, den sie zufällig getroffen hätten, körperlich angegangen zu sein. Ein 16-Jähriger räumte ein, mit seinem Messer viermal zugestochen zu haben. Die anderen beiden wollen von den Messerstichen nichts mitbekommen haben. Sie hätten das spätere Opfer lediglich geschlagen und festgehalten.
Im Gerichtssaal wurden dann die beiden Videoclips der Tat mehrfach abgespielt. Es sei gut zu erkennen, wer was macht, sagte Holger Rostek, der Verteidiger des mutmaßlichen Messerstechers. "Dies hier im Gericht vor Augen geführt zu bekommen, sei für seinem Mandanten sehr beeindruckend gewesen." Rostek spricht von einem erzieherischen Effekt. Der 16-Jährige habe sich anschließend entschuldigt.
Mord im Jugendstrafrecht bedeutet nicht lebenslang
Bei minderjährigen Straftätern gelten besondere Regeln. Im Vordergrund steht der Erziehungsgedanke, nicht die Bestrafung. "Der Gesetzgeber möchte nicht den gesamten Lebensweg von Jugendlichen durch möglicherweise unverhältnismäßig hohe Haftstrafen gänzlich verbauen“, erklärt Wolfram Wormuth, Sprecher des Landgerichts Detmold. Deshalb liege bei Mord die Höchststrafe im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren, statt wie im Strafrecht für Erwachsene bei "lebenslang".
Auch die Eltern des getöteten Obdachlosen wollen den Angeklagten noch eine Chance geben. Ihre Rechtsanwältin erklärte, die Eltern seien überhaupt nicht auf - so wörtlich - Rache aus. "Sie hoffen vielmehr, dass sich die drei Jugendlichen nun so entwickeln, dass sie wieder Teil unserer Gesellschaft werden können."
Das Urteil wird voraussichtlich am 23.02.24 gesprochen.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter
Darüber berichten wir auch in der Lokalzeit OWL am 21.02.24 im WDR-Fernsehen.