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Gericht erlaubt Einlagerung von Atommüll aus Jülich in Ahaus
Stand: 03.12.2024, 17:38 Uhr
Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Jülich dürfen im Zwischenlager Ahaus eingelagert werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden. Die Richter in Münster wiesen damit eine Klage der Stadt Ahaus und eines Bürgers aus Ahaus ab. Sie hatten argumentiert, die Sicherheit des Lagers sei nicht ausreichend geprüft worden, zum Beispiel der Schutz gegen mögliche Terroranschläge.
Konkret dürfen künftig 152 Castoren in Ahaus eingelagert werden. Bald will das zuständige Bundesamt nun über eine Transportgenehmigung für die Castoren entscheiden.
Anti-Atom-Bürgerinitiativen demonstrieren
Die Protestierenden mit Plaketen und Fässern vor dem OVG Münster
Mehrere Bürgerinitiativen hatten vor dem Prozess-Start demonstriert. Viele aufgestellte Blechdosen vor dem Eingang des Oberverwaltungsgerichts sollten Castor-Behälter symbolisieren. Die Bürgerinitiativen forderten, dass der hochradioaktive Abfall vom stillgelegten Forschungsreaktor AVR in Jülich bleiben soll bis es ein Endlager gibt.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE hatte bereits 2016 die Genehmigung erteilt, dass der Atommüll künftig im Zwischenlager Ahaus eingelagert werden darf.
Sorge auch wegen mögliche Terroranschläge
Karola Voß, Bürgermeisterin der Stadt Ahaus
Gegen diese Genehmigung klagten die Stadt Ahaus sowie auch ein Privatbürger aus Ahaus. Sie argumentierten unter anderem, bei der Erteilung der Aufbewahrungs-Genehmigung sei die Sicherheit des Zwischenlagers nicht ausreichend geprüft worden. Ihnen geht es beispielsweise um die Gefahr möglicher Terroranschläge.
Konkret fürchten die Kläger, dass im Extremfall radioaktive Strahlung am Zwischenlager in Ahaus freigesetzt werden könnte. Außerdem kritisieren sie, dass noch gar nicht absehbar sei, wann die hochradioaktiven Abfälle in ein Endlager abgegeben werden könnten. Denn die Endlager-Suche des Bundes verzögert sich um Jahrzehnte.
Sicherheitsaspekte Thema in der Verhandlung
In der mündlichen Erörterung wurden nochmal viele Sicherheitsdetails diskutiert. Was passiert, wenn ein Airbus A380 auf das Zwischenlager stürzen sollte, oder es einen Drohnenangriff gibt?
Das OVG Münster in der Sitzung zum laufenden Gerichts-Verfahren
Wie gefährlich ist der Atommüll in den 152 Castor-Behältern, die noch in Jülich lagern? Das alles sei umfassend in vielen Gutachten geprüft worden, so die Meinung des Gerichtes.
Immer wieder meldeten sich auch Experten des Bundesamtes für die Sicherheit der Nuklearen Entsorgung zu Wort. Aus Geheimhaltungsgründen durften sie aber nicht alle Details ihrer Arbeit preisgeben.
Andererseits stellten die Kläger die Sicherheitsvorkehrungen in Frage. Außerdem fürchten sie, dass der Atommüll in Jülich unsachgemäß verpackt worden sein könnte.
Castortransporte frühestens in 2025
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung will im kommenden Jahr über die Transportgenehmigung für den Atommüll aus Jülich entscheiden.
Liegt die Genehmigung vor, wird es aber mindestens noch zwei Monate dauern, bis die LKW-Fahrten mit den Castor-Behältern starten könnten. Das hat unter anderem mit der Vorbereitung des Großeinsatzes der Polizei zu tun.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter vor Ort
- Oberverwaltungsgericht NRW