Trockenheit: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen kann teuer werden

Stand: 09.08.2022, 18:02 Uhr

Wer ohne Erlaubnis Wasser aus Bächen und Flüssen entnimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Über die Details entscheiden in NRW die Bezirksregierungen. Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Immer mehr Kreise und Kommunen in NRW verbieten es, Wasser aus Flüssen, Bächen oder Teichen zu pumpen, um damit Felder und Wiesen zu wässern. Grund für diese Verbote ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit. Seit Dienstag ist es zum Beispiel auch im Kreis Kleve nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet zu entnehmen.

Für den gesamten Flusslauf der Ems gilt in NRW ebenfalls ein Wasserentnahme-Verbot für Anwohner.

Schon Anfang Juli hatte der Kreis Coesfeld die Bürger aufgerufen, kein Wasser aus Flüssen und Bächen zu entnehmen. Der Einsatz von Pumpen wurde wegen der niedrigen Wasserstände verboten.

Was ist das Problem an einer Wasserentnahme aus Bächen und Flüßen?

"Ökologisch gesehen ist es so, dass die monatelange Trockenheit extremen Stress für die Gewässer bedeuten", sagt ein Sprecher der Bezirksregierung Münster dem WDR. Die Stände seien vielerorts niedriger denn je. Der Lebensraum für Fische und andere Lebewesen sei dadurch teils massiv bedroht. Je weniger Wasser, desto schneller gehe die Erwärmung des Restwassers, desto weniger Sauerstoff für die Lebewesen in den Gewässern.

Im Klartext: Wenn zusätzlich zur Dürre noch Wasser abgepumpt würde, wäre die Lebensgrundlage von Fischen, Amphibien und Pflanzen gefährdet.

Welche Regeln gibt es für die Wasserentnahme?

Grundsätzlich ist die Entnahme von Wasser aus sogenannten Oberflächengewässern wie Bächen und Flüssen verboten. Das ist im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes festgelegt. Von diesem Grundsatz gibt es unter bestimmten Voraussetzungen jedoch Ausnahmen.

Im Landeswassergesetz NRW ist geregelt, dass aus oberirdischen Gewässern Wasser mit sogenannten Handgefäßen, also ohne maschinell betriebene Vorrichtung, ohne Erlaubnis entnommen werden darf. Sofern dadurch keine schädlichen Veränderungen des Gewässers zu befürchten sind.

Unterschieden wird zwischen der Entnahme für den Gemeingebrauch und für den Eigenverbrauch. "Entnahmen für den Eigengebrauch können zum Beispiel für die Bewässerung von Beeten sein", so der Sprecher der Bezirksregierung Münster. Gemeingebrauch könne etwa zum Vieh tränken oder zum Schwimmen sein. "Das alles ist nur erlaubt, solange ausreichend Wasser vorhanden ist", betont der Sprecher.

Wie hoch sind die Bußgelder?

Wer unerlaubt ein Gewässer "anzapft", begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die kann entsprechend dem Bußgeldkatalog Umwelt in NRW mit einem Bußgeld von 150 Euro bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Für die Höhe ist das Ausmaß der Entnahme und die Auswirkungen auf das Gewässer mitentscheidend. Die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde erteilen im Bedarfsfall gerne Auskunft, ob und wie eine beabsichtigte Wasserentnahme erlaubt werden kann.

Der Kreis Kleve droht bei einem Verstoß mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

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