Strand von Biscarosse-Lac

Waldbrände in Südeuropa: Das müssen Urlauber jetzt wissen

Stand: 19.07.2022, 16:26 Uhr

In Südeuropa brennen die Wälder - auch in beliebten Urlaubsregionen von Frankreich und Spanien. Kann ich meinen Urlaub dann abbrechen? Was rechtlich in Sachen Reiseabbruch oder -Stornierung gilt.

In vielen Ferienregionen rund ums Mittelmeer wurden tausende Menschen wegen der Waldbrände aus ihren Wohnungen und Unterkünften geholt, darunter auch Urlauber. Immer noch brennt es in Südfrankreich und Spanien. Hier die Rechte von Urlauberinnen und Urlaubern im Überblick.

Gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Abreise?

Natürlich. Bei einer Kündigung während der Reise aufgrund einer gefährlichen Situation im Reiseland müssen Urlauber laut "Spiegel online" aber die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen. Konkret bedeutet das, dass das erstattet wird, was aufgrund der vorzeitigen Abreise ausfällt.

Ein Rücktrittsrecht haben "Spiegel online" zufolge bei höherer Gewalt aber auch die Reiseanbieter. Wenn sie ihre Gäste nach Hause bringen, haben die Urlauber zwar Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Preises. Fliegen sie mit teuren Linien- oder gar Militärmaschinen heim, sind Reisende laut Gesetz dazu verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Dies sei im Einzelfall aber auch eine Frage der Kulanz der Anbieter, heißt es weiter.

Und was ist, wenn man bleibt, aber etwa auf bereits gebuchte Ausflüge verzichten muss?

Hitzewelle verursacht Waldbrände zwischen Giardini-Naxos und Taormina

Feuer auf Sizilien

Alle, die trotz einer gefährlichen Situation im Reiseland wie etwa einem Waldbrand bleiben, aber etwa auf bereits gebuchte Ausflüge verzichten oder eine geänderte Rundreise-Route hinnehmen müssen, können laut "Süddeutscher Zeitung" versuchen, sich nach den Ferien einen Teil des Reisepreises zurückzuholen. Allerdings sei nicht ausgeschlossen, sich eventuell vor Gericht streiten zu müssen, heißt es in dem Zeitungsbericht.

Lässt sich denn ein geplanter Urlaub stornieren?

Hubschrauber holen Wasser zum Löschen aus einem Teich.

Waldbrände in Spanien

Alle, die eine Pauschalreise gebucht haben, können davon unter bestimmten Voraussetzungen zurücktreten, ohne dass sie irgendwelche Kosten haben. "Der Reiseveranstalter muss dann den Preis zurückzahlen, wenn außergewöhnliche Umstände gelten“, zitiert das Portal "reisereporter" den Reiserechtsanwalt Paul Degott.

Pauschalreisende könnten sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn das Feuer in unmittelbarer Nähe zum Urlaubsort aufgetreten ist und es konkrete Beeinträchtigungen wie Ascheregen oder Evakuierung gibt.

Und was gilt für Individualreisende?

Individualreisende, die Flug und Unterkunft einzeln gebucht haben, haben Anspruch auf "Geld zurück", falls die gebuchte Leistung nicht erbracht werden kann. Laut "Süddeutscher Zeitung" muss entweder ein Ersatz angeboten oder das Geld erstattet werden, wenn der Flug wegen der Brände storniert wird. Eine Entschädigung gibt es hingegen nicht.

Beim Quartier muss die Ferienwohnung nicht bezahlt werden, wenn sie nicht bezogen werden kann, weil sie etwa in einem Sperrgebiet liegt. Diese Regelung jedenfalls gilt nach SZ-Angaben, wenn die Buchung auf Basis deutschen Rechts erfolgte. Bei einem Vertrag, der direkt mit einem ausländischen Vermieter geschlossen wurde, sei das Recht des jeweiligen Landes ausschlaggebend.

Hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Nein, die Versicherung zahlt im Fall von Naturkatastrophen generell nicht. Sie deckt nur bestimmte persönliche Risiken des Versicherten ab - etwa eine Erkrankung kurz vor Reiseantritt, ein Jobverlust oder der Tod eines nahen Angehörigen.