Ein Streik-Hinweis auf einer Anzeigetafel.

Wenn der Streik den Verkehr lahmlegt: Das müssen Arbeitnehmer jetzt beachten

Stand: 24.03.2023, 10:08 Uhr

Weite Teile des öffentlichen Verkehrs wollen die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sowie Verdi am kommenden Montag mit einem bundesweiten Warnstreik zum Erliegen bringen.

Am Montag dürfte es deshalb vielen Beschäftigten schwer fallen, zu ihrem Arbeitsplatz zu kommen. Denn aufgrund der Streiks wird es im Nah- und Fernverkehr wohl zu massiven Beeinträchtigungen kommen.

Was gilt grundsätzlich für Arbeitnehmer an Streiktagen?

Grundsätzlich müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst darum kümmern, wie sie zur Arbeit kommen. "Das ist das sogenannte Wegerisiko", erläutert Wolfgang Landmesser von der WDR-Wirtschaftsredaktion.

Das bedeutet: Bei einem angekündigten Streik müssen sich Beschäftigte rechtzeitig informieren und überlegen, welche Alternative es gibt. Das kann zum Beispiel das eigene Auto sein. Oder eine Mitfahrgelegenheit. Für Mitfahrgelegenheiten gibt es zum Beispiel online diverse Plattformen.

Allerdings: Beschäftigte müssen sich darauf einstellen, dass es am Montag auf den Straßen zu einem Verkehrschaos kommen kann, wahrscheinlich wird viel los sein. Auch wird die Autobahngesellschaft bestreikt, Straßentunnel könnten gesperrt werden - auch wenn ein Verdi-Sprecher das für NRW zunächst auschloss.

Wenn der übliche Arbeitsweg nicht möglich ist, muss sich der Arbeitnehmer nach einer zumutbaren Alternative umsehen - was konkret heißt "zumutbar"?

"Zumutbar" ist natürlich relativ. "Aber wenn ich zum Beispiel ein Taxi nehmen müsste, und das kostet so einen großen Teil dessen, was ich an einem Arbeitstag verdiene, das ist ganz klar unzumutbar", sagt Landmesser.

Was, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen nicht nur sicherstellen, dass sie zur Arbeit kommen, sondern auch, dass sie pünktlich an ihrem Arbeitsplatz sind. Das gilt mit oder ohne Streik. Dabei darf nichts unversucht bleiben. "Ich muss alles Zumutbare unternehmen, um rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen zu können", sagte , erklärt Kathrin Bürger, Fachanwältin für Arbeitsrecht, im WDR Radio. "Das heißt, ich muss im Zweifelsfall auf ein Car-Sharing ausweichen, oder Taxi, oder Fahrgemeinschaften bilden oder, wenn möglich, gegebenenfalls schon vorher anreisen."

Und: Zeichnet sich ein Zuspätkommen ab, sollte man unbedingt dem Arbeitgeber Bescheid geben - also etwa zum Handy greifen und anrufen. Ansonsten riskieren Beschäftigte eine Abmahnung. Wer über mehrere Tage unentschuldigt zu spät kommt, dem oder der droht Experten zufolge unter Umständen eine fristlose Kündigung.

Habe ich an Streiktagen einen Anspruch auf Homeoffice oder auf einen freien Tag?

"Einen Anspruch gibt es nicht", stellt Landmesser klar. Es ist aber auf jeden Fall immer sinnvoll, mit dem Chef oder der Chefin zu reden. Gemeinsam findet sich bestimmt eine Lösung.

Unter Umständen ist es eine Option, angesammelte Überstunden abzubauen. "Gute Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer sollten sich jedenfalls in einer Ausnahmesituation wie kommenden Montag kulant zeigen", so Landmesser.

Übrigens gab es auch während der Pandemie kein Recht auf Homeoffice, sagt Fachanwältin Bürger, "Die meisten Arbeitnehmer haben kein Recht auf Homeoffice, wenn das nicht vertraglich eingeräumt ist." Dennoch rät auch sie, jetzt im Fall der Streiks mit dem Arbeitgeber zu sprechen: "Gleichwohl kann man sich natürlich darauf einigen, dass man das trotzdem macht, sodass der Arbeitnehmer an dem Tag, an dem er schwer zur Arbeit kommt, auch seine Arbeitsleistung erbringen kann."