Hat Kardinal Woelki bei einer Vernehmung vor Gericht, bei der er vereidigt wurde, die Wahrheit gesagt oder nicht? Darum geht es bei den Ermittlungen. Im Zentrum steht ein Schreiben aus dem Jahr 2018, in dem der Verfasser mehrere belastende Vorfälle eines Priesters aufzählt, den Woelki befördert hatte.
Dieses Schreiben ist von Woelki mit den Worten "in Christus verbunden" unterschrieben. Der Brief wurde nach Rom, an den damaligen Chef der Glaubenskongregation Kardinal Luis Ladaria, geschickt.
Schreiben in Auftrag gegeben und unterschrieben
In diesem Schreiben stehen Formulierungen wie: "ich fasse zusammen" oder "ich bitte um Weisung". Kardinal Woelki sagte allerdings vor Gericht im März aus, dass ihm bis heute, also dem Tag der Vernehmung, niemand etwas über bestimmte Punkte, die in dem Schreiben stehen, berichtet habe. Zudem habe er das Schreiben zwar in Auftrag gegeben, er könne sich aber nicht erinnern, ob er es gelesen habe.
Ermittlungen nach Strafanzeige
Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn bestätigte dem WDR am Dienstag, die Ermittlungen gegen den Kardinal ausgeweitet zu haben. Grundlage dafür ist die Strafanzeige einer Privatperson. Der Oberstaatsanwalt sagte, dass ohnehin schon ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der falschen eidesstattlichen Versicherung in zwei Fällen gebe. Nun wird das Verfahren mit dem dritten Tatvorwurf dazu kommen.
Weitere Dokumente belasten Woelki
Dem WDR liegt mittlerweile das Protokoll einer Stadt-und Kreisdechantenkonferenz vom September 2022 vor. Darin wird eindeutig gesagt, dass mit Woelki über den besagten Brief gesprochen wurde; und dass Woelki dem Dechanten am kommenden Tag über die entsprechende Antwort aus dem Vatikan berichtet hätte.
"Maria 2.0" kritisiert Woelki
Die Organisation "Maria 2.0" kritisiert das Verhalten von Kardinal Woelki.
Mesrian fordert, dass Kardinal Woelki seine Amtsgeschäfte ruhen lässt, solange die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das Kölner Erzbistum teilte mit, dass nun das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abgewartet werden soll.
"Meineid ist ein Verbrechen"
Formaljuristisch sei der Meineid, sollte er sich am Ende bestätigen, ein Verbrechen, so Oberstaatsanwalt Willuhn. Es müssten unter anderem Zeugen vernommen werden, um diesen "sehr, sehr schweren Vorwurf" aufzuklären. Bislang gelte aber die Unschuldsvermutung. Sollte es zu einer Feststellung des Meineid-Vorwurfs kommen, liegt das Strafmaß laut § 154 Abs. 1 StGB bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Sollte ein minder schwerer Fall von Meineid festgestellt werden, ist ein Strafmaß von sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe möglich.
Über dieses Thema berichtet der WDR auch im Fernsehen in WDR aktuell am 09.05.2023 um 12:45 Uhr.