Der 38-jährige Angeklagte aus Hilden war vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und räuberischer Erpressung angeklagt und wurde am Montag verurteilt.
Gericht stuft Angeklagten als gemeingefährlich ein
Die Strafkammer hat zusätzlich zu der Strafe anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet, weil sie den Angeklagten als gemeingefährlich einstuft. Als Gründe nannte die Vorsitzende Richterin die kaltblütige Tatplanung und -ausführung.
Seinem Geständnis zufolge hatte der verheiratete Mann die 19, 29 und 43 Jahre alten Frauen gezielt und maskiert an abgelegenen Stellen mit dem Fahrrad verfolgt und sie vergewaltigt. Die Funkzellenauswertung an den Tatorten hatte die Polizei auf seine Spur gebracht. Mithilfe eines DNA-Abgleichs konnte der Angeklagte überführt werden. Außerdem hatten ihn die Opfer genau beschrieben.
Opfer geplant und kaltblütig überfallen
Die Vorsitzende Richterin nannte die Opfer "mutigen Frauen, die nach der Tat nicht in der Opferrolle verschwanden, sondern direkt die Polizei eingeschaltet hatten und bis zum Schluss dazu gestanden haben." Und das, obwohl sie im Prozess ihrem Peiniger wieder gegenüberstehen mussten, sagte die Richterin weiter.
Der verheiratete Angeklagte hatte seinem ersten Opfer in der Nacht vom 23. April 2023 in der Nähe einer bekannten Wellnessoase am Elbsee aufgelauert und die Frau mit dem Fahrrad verfolgt. Auf gleicher Höhe mit ihr hatte er die junge Frau, die nach einem Saunabesuch auf dem Weg nach Hause war, mit einem Stoß zu Fall gebracht und sich auf sie gestürzt.
Der 38-Jährige soll sein Opfer geschlagen, vergewaltigt und zum Oral-Sex gezwungen haben. Zuletzt habe der Täter nach Aussage des Opfers Geld von ihr verlangt.
Täter überfällt kurz danach weitere Frauen
Knapp sechs Monate später wurde eine junge Frau in Langenfeld von einem maskierten Täter überfallen und bei vorgehaltenem Messer vergewaltigt. Auch in diesem Fall war der Täter der Frau mit einem Fahrrad gefolgt und hatte sie auf einem Feldweg überwältigt. Wieder erbeutete der 38-Jährige auch Geld.
Am 1. März 2024 war dann eine 19-Jährige in Hilden nach dem gleichen Muster im Bereich der Kleingartenanlage am Stadtwald überfallen, mit einem Messer bedroht und vergewaltigt worden. Die Taten hatte der Angeklagte eingeräumt, aber bestritten, ein Messer dabei gehabt zu haben.
Das glaubten ihm die Richter genauso wenig, wie die Behauptung, er habe bei den Taten unter dem Einfluss von Schlaftabletten gestanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger ließ heute noch offen, ob er in Revision gehen wird.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf
- Verteidiger Lars Horst und Hendrik Rente
Über dieses Thema berichtet der WDR am 16.12.2024 auch im WDR Fernsehen: Lokalzeit aus Düsseldorf, 19.30 Uhr.