Die beiden Angeklagten sitzen neben ihren Anwälte im Gerichtsprozess

Neues Urteil im Prozess um brutales Gewaltverbrechen in Eitorf

Stand: 19.12.2023, 15:11 Uhr

Im Revisionsprozess um ein brutales Gewaltverbrechen in Eitorf hat das Bonner Landgericht die beiden Angeklagten zu langen Gefängnisstrafen verurteilt.

Von Christoph Alexander Hensgen

Im ersten Verfahren im Jahr 2021 hatte eine andere Bonner Strafkammer den älteren Angeklagten noch aus Mangel an Beweisen frei und nur den zweiten Angeklagten schuldig gesprochen. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben.

Schlag mit Knüppel laut Richter keine Nothilfe

Jetzt befanden andere Bonner Richter auch den älteren der beiden Angeklagten für schuldig. Für sie war klar: Der heftige Schlag mit einem dicken Knüppel auf den Kopf des Opfers war keine so genannte Nothilfe. Er war also keine rechtlich erlaubte Verteidigungshandlung. Das hatten die Richter im ersten Prozess noch angenommen.

"Außerdem hat die Kammer nun festgestellt, dass sämtliche Tathandlungen der beiden Angeklagten dem jeweils anderem auch zurechenbar waren", so Gerlind Keller, Sprecherin des Bonner Landgerichts. "Denn die Richter sind jetzt davon ausgegangen, dass beide Beschuldigten gemeinsam den Tatplan hatten, das Opfer umzubringen."

Der Ältere muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge für sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis, der Jüngere wegen versuchten Totschlags für sechs Jahre.

Joggerin entdeckte 2020 verkohlte Leiche in Bachlauf

Rückblick: Am 2. August 2020 hatte eine Joggerin im trocken gefallenen Bachlauf des Mosbachs in Eitorf eine unter Stöcken und Erde teilweise verborgene, verkohlte Leiche entdeckt. Bereits kurz nach dem grausigen Fund konnte die Identität des Toten mit Hilfe von DNA-Spuren geklärt werden. Eine Obduktion ergab: Der 46-Jährige war brutal misshandelt, dann getötet und seine Leiche schließlich angezündet worden.

Nur wenige Tage später wurden die beiden Angeklagten verhaftet. Die Geschichten zum Tathergang, die sie seinerzeit dem Gericht erzählten, glichen einander. Der eine habe mit einem Knüppel, der andere mit einer Schaufel auf den Kopf des Opfers eingeschlagen. Bei der Frage, wer den tödlichen Schlag ausgeführt hat, wiesen sie sich gegenseitig die Schuld zu.

Viele offene Fragen nach erstem Urteil

So blieben nach dem Urteilsspruch vor zwei Jahren viele Fragen offen, und die Richter mussten sich bei der Urteilsfindung für den Tathergang entscheiden, den sie am plausibelsten fanden.

Entscheidend für die Verurteilung des jüngeren Angeklagten wurde ein einziges Detail: Er hatte dem Opfer zum Schluss einen Gürtel abgezogen, um den Hals gelegt und – so hatte es der Mitangeklagte geschildert – zugezogen. Der Version des Jüngeren, der 46-Jährige sei bereits tot gewesen, als er den Gürtel angelegt habe, glaubte die Kammer nicht.

Der BGH hob das Urteil auf. Begründung: eine unzureichende Beweiswürdigung hinsichtlich eines fehlenden gemeinsamen Tatplans und Tötungsvorsatzes. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Tat nicht doch gemeinsam geplant gewesen sei oder der Freigesprochene die Übergriffe des Mitangeklagten zumindest nachträglich gebilligt habe.

Verteidiger kündigen erneute Revision an

Die Staatsanwaltschaft hatte beide wegen Totschlags angeklagt. Da das Gericht aber nicht mit Sicherheit sagen konnte, zu welchem Zeitpunkt des Angriffs das spätere Opfer gestorben war, sprach es die Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags schuldig. Beide Verteidiger haben bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das neue Urteil einzulegen.

Über dieses Thema berichtet der WDR am 19.12.2023 auch im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Bonn und im Radio auf WDR 2.

Unsere Quellen:

  • Landgericht Bonn
  • WDR-Reporter