Den Hauptangeklagten, einen heute 16-jährigen Intensivtäter, verurteilte das Gericht zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren wegen versuchten Totschlags. Der angeklagte Mittäter muss wegen gefährlicher Körperverletzung unter anderem 100 Arbeitsstunden ableisten.
Brutale Messerattacke
Das heute 18-jährige Opfer war an einem Nachmittag im Juni vergangenen Jahres im Mönchengladbacher Stadtteil Wickrath mit einem Freund unterwegs. Als der Freund von zwei Jugendlichen angegriffen wurde, ging er dazwischen. Der Hauptangeklagte stach dem Opfer nach einem Wortgefecht mit einem Springmesser in die Brust und verletzte ihn lebensgefährlich.
Angriff mit Pfefferspray
Der Begleiter des Opfers wurde ebenfalls verletzt. Ihm hatte der Mitangeklagte Pfefferspray ins Gesicht gesprüht sowie auf ihn eingeschlagen und -getreten.
Mittäter einsichtig, Hauptangeklagter nicht
Der Richter betonte, dass der Hauptangeklagte erkennbar mit Tötungsvorsatz gehandelt habe. "Wenn jemand ein Springmesser mit 15 Zentimeter Klingenlänge jemandem in die Brust stößt, nimmt man den Tod billigend in Kauf.", so der Richter.
Der heute 16-jährige hatte sich im Prozess weder zu seinem persönlichen Werdegang, noch zur Tat geäußert. Er gilt jedoch als Intensivtäter und ist bereits durch verschiedene Diebstahl- und Köperverletzungsdelikte aufgefallen.
Dem Mitangeklagten hingegen kam zugute, dass er umfassend gestanden und sich bei den Opfern entschuldigt hat.
Unsere Quelle:
- Reporter vor Ort
- Sprecher Landgericht Mönchengladbach