Abgetrennter Kopf: 18 Monate Haft für Angeklagten

Stand: 23.01.2023, 10:09 Uhr

Das Bonner Landgericht hat einen 39-Jährigen wegen Störung der Totenruhe zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Mann hatte Ende Juni 2022 einen abgetrennten Kopf vor dem Gerichtsgebäude abgelegt.

Von Christoph Hensgen

Die Richter hielten es für sehr wahrscheinlich, dass der Angeklagte dem Opfer, einem Bekannten aus der Obdachlosenszene, den Kopf zuvor auch abgetrennt hatte. Beweisen konnten sie das dem Mann aber nicht.

Der Fall hatte im vergangenen Sommer bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Menschen hatten damals mitbekommen, wie der 39-Jährige den Kopf, den er in einer Plastiktüte quer durch die Innenstadt getragen hatte, vor dem Haupteingang des Landgerichts ablegte.

Angeklagter beobachtet Reaktionen von Passanten

Anschließend hatte er von der anderen Straßenseite aus die Reaktionen verschiedener Passanten beobachtet und sich den ersten Polizisten, die eintrafen, sofort gestellt. Er führte die Polizisten zum „Alten Zoll“. Der Biergarten oberhalb des Bonner Rheinufers war an diesem Sommertag gut besucht. Aber niemand hatte bemerkt, was am äußersten Rand des Geländes passiert war.

Polizisten fanden dort – in einen Schlafsack gehüllt – eine kopflose, männliche Leiche. Weil es aber vergleichsweise wenig Blutspuren am Tatort gab, hatten die Mord-Ermittler der Kripo früh Zweifel, dass sie es hier mit einem Gewaltverbrechen zu tun haben. Eine Obduktion ergab am nächsten Tag, dass das Opfer, ein 44-jähriger Mann, bereits tot gewesen war, als ihm der Kopf abgetrennt wurde. Er war an Tuberkulose gestorben.

Kein Gewaltverbrechen, sondern Störung der Totenruhe

Juristisch gesehen also kein Gewaltverbrechen, sondern eine Störung der Totenruhe. Das Opfer und der heute Angeklagte kannten sich aus der Obdachlosenszene. Sie waren laut Zeugenaussagen befreundet, bildeten eine „Schicksalsgemeinschaft“, so die Richter heute wörtlich.

Das Motiv ist bis heute völlig unklar. Der Angeklagte hat im gesamten Strafprozess geschwiegen. Die Richter konnten heute bei der Urteilsbegründung über seine Beweggründe nur spekulieren.

Wollte 39-Jähriger inhaftiert werden?

„Möglicherweise war es das Ziel des Angeklagten, wieder inhaftiert zu werden, um in eine geschützte Umgebung zu kommen“, so Gerlind Keller, Sprecherin des Bonner Landgerichts. „Weil er ohne den Mann, dessen Kopf er abgetrennt haben soll, alleine in Freiheit war. Die beiden waren befreundet. Und der 44-Jährige soll sein Fürsprecher gewesen sein und sich sehr intensiv um ihn gekümmert haben.“

Seit seinem siebten Lebensjahr lebt der Angeklagte auf der Straße und konsumiert Drogen. Er saß bereits wegen verschiedener Eigentums- und Gewaltdelikte im Gefängnis. Zuletzt hatte ihn das Kölner Landgericht wegen eines Diebstahls mit Waffen zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Trotz seiner schwierigen Lebensgeschichte hält das Gericht den 39-Jährigen für voll schuldfähig.

Gericht hebt Haftbefehl gegen Angeklagten auf

Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der Mann auf freiem Fuß. Weil das Gericht den Haftbefehl gegen ihn wegen Unverhältnismäßigkeit aufhob. Eine Störung der Totenruhe rechtfertige keinen Freiheitsentzug. Prozessbeobachter bezweifeln, dass der 39-Jährige mangels festen Wohnsitz in einigen Wochen von seiner Ladung zum Haftantritt Kenntnis erhält und dieser dann auch Folge leistet.

Über diese Thema haben wir am 20. Januar 2023 im WDR Fernsehen: Lokalzeit aus Bonn, 19:30 Uhr gerichtet.

Außerdem haben wir auch bei WDR 2 berichtet: