Andrea Berg

Keine Coronahilfen für Absage von Düsseldorfer Andrea Berg-Konzert

Stand: 27.03.2024, 14:27 Uhr

Nach der Absage eines Konzertes von Schlagersängerin Andrea Berg im Dezember 2022 geht der Veranstalter leer aus. Das Land muss ihm keine Coronahilfen auszahlen, entscheid das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Der Veranstalter hatte geklagt, weil er vom Land NRW die Auszahlung von Ausfallhilfen aus dem Sonderfond Kultur des Bundes will. Er hatte das Konzert im Oktober 2022 - also rund zwei Monate vor dem Konzerttermin - selbst abgesagt.

Der Veranstalter hatte die Absagen mit der unklaren Corona-Lage und den hohen finanziellen Risiken begründet. Zu diesem Zeitpunkt galten nur noch wenige Corona-Auflagen; Kapazitätsobergrenzen für Veranstaltungen gab es zum Beispiel nicht.

Ablehnung der Coronahilfen

Die Bezirksregierung lehnt die Auszahlung der Hilfen ab, weil die Firma die Veranstaltungen selbst abgesagt hatte und nicht durch Behördenauflagen dazu gezwungen worden war. Dieser Argumentation folgte am Mittwoch auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil.

Insgesamt ging es um rund eine halbe Million Euro für das abgesagte Konzert und weitere 245.000 Euro für die abgesagte Veranstaltung "Winter am Rhein".

Ob der Veranstalter in Berufung gehen wird, ließ sein Anwalt offen.

Unsere Quellen:

Über dieses Thema berichtet der WDR am 20.03.2024 auch im Radio auf WDR 2.