Streit um Hochwasserschutz - Bachanlieger in Bornheim erhalten Abriss-Verfügungen

Lokalzeit aus Bonn 07.03.2024 Verfügbar bis 07.03.2026 WDR Von Josef Kaiser

Streit um Hochwasserschutz - Bachanlieger in Bornheim erhalten Abriss-Verfügungen

Stand: 08.03.2024, 11:23 Uhr

In Bornheim sollen Anwohner Mauern, Gartenhäuser, Zäune und in einem Fall sogar einen Wohnhausanbau abreißen. So will der Rhein-Sieg-Kreis den Hochwasserschutz verbessern.

"Das ist Wahnsinn, was hier passiert", fasst Anwohner Heinz König die Meinung der Anlieger des Mühlenbachs im Bornheimer Stadtteil Brenig zusammen. Viele hier erhielten Ende November einen Brief vom Rhein-Sieg-Kreis. Darin spricht die Behörde von "illegalen Anlagen". Illegal sei demnach alles, wofür die Anwohner keine Genehmigung vorlegen können.

In vielen Fällen gibt es keine Unterlagen

Das Problem: Von einigen Gebäuden und Anlagen gibt es keine Unterlagen, weil sie hier schon seit Jahrzehnten oder seit Jahrhunderten stehen, wie jene Bachmauer, die an das Grundstück von Johannes Breuer grenzt. Der soll jetzt für die Mauer verantwortlich sein. "Ich soll die jetzt auf rund 25 Meter Länge in Eigenregie zurückbauen und eine neue Uferböschung anlegen." Die Kosten dafür soll er selber tragen, wie alle anderen Betroffenen auch.

Teilabriss droht

Ein Bachlauf inmitten eines Waldgebietes.

Hier grenzen viele bebaute Grundstücke

Im Fall von Marcus Schmitz geht es vermutlich um mehrere 10.000 Euro. Denn der Mühlenbach fließt unter seinem Grundstück durch. Und das bereits seit Jahrzehnten. Für den Rhein-Sieg-Kreis ist das ein "abflussmindernder Missstand". Das bedeutet: Der Gebäudeteil über dem Bach soll weg. Hinzu kommt die Verpflichtung zum Anlegen einer Böschung und eine Abstandsgrenze von drei Metern zur nächsten Bebauung. "Wenn das so kommt, stehen wir bei uns im Wohnzimmer. Dann kann ich das Haus gleich ganz abreißen", klagt Marcus Schmitz.

Ortsvorsteher hofft auf "konstruktive Lösungen"

Der Breniger Ortsvorsteher Wilfried Hanft kann die Rückbauverfügungen des Kreises nicht nachvollziehen. "Das würde für die Anwohner hier unzumutbare Härten bedeuten. Ich hoffe sehr, dass sich da in Gesprächen mit dem Kreis noch konstruktive Lösungen finden lassen."

Der Kreis beruft sich bei seinen Verfügungen auf das Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz und betont: "Generell sind Anlagen an Gewässern wasserrechtlich genehmigungspflichtig." Denn so genannte Verbau-Maßnahmen behinderten im Regelfall den Wasserabfluss. Der Rückbau sei deshalb "aus Gründen des vorsorgenden Hochwasserschutzes erforderlich."

Kreis hat Anlagen in Ufernähe selbst genehmigt

Allerdings war es der Rhein-Sieg-Kreis selbst, der in der Vergangenheit Gebäude direkt am Bach selbst genehmigt hat, wie zum Beispiel die Garage von Katrin Bolde: "Ich kann das nicht nachvollziehen, warum die Garage stehen bleiben kann, unser Gartenhaus direkt daneben aber nicht."

In einem Fall gibt es inzwischen Entwarnung

Im Fall von Marcus Schmitz hat die Gemeinde jetzt überraschend anders entschieden. Nach drei Monaten in Sorge um einen möglichen Rückbau ist es nun amtlich: Ein Abriss ist nicht notwendig. Andere Nachbarn sind nach wie vor aufgefordert, Mauern oder ganze Gartenhäuser auf eigene Kosten zu entfernen. Einige haben bereits Einspruch eingelegt.

Letztlich, so der Kreis, müssen sich die Eigentümer immer darüber bewusst sein, dass sie für ihr Grundstück und die baulichen Gegebenheiten verantwortlich sind. Er räumt aber auch ein, dass die Komunikation der vergangenen Wochen mit den Anwohnern schlecht gelaufen ist. Der Bürgermeister will das aufarbeiten und deshalb alle Beteiligten ins Rathaus einladen.

Unsere Quellen:

  • Rhein-Sieg-Kreis
  • Anwohner
  • Reporterin vor Ort

Streit um Hochwasserschutz - Bachanlieger in Bornheim erhalten Abriss-Verfügungen

Lokalzeit aus Bonn 27.02.2024 03:11 Min. Verfügbar bis 27.02.2026 WDR Von Josef Kaiser