Land- und Amtsgericht in Köln

Überraschung vor dem Kölner Amtsgericht - Angeklagter zahlt mehr als er müsste

Stand: 24.08.2022, 16:53 Uhr

20.000 Euro -  dafür stellen das Kölner Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen Mediziner ein. Er soll unzulässige Atteste ausgestellt haben, damit Patienten keine Maske tragen müssen. Möglicherweise hätten wenige tausend Euro für die Einstellung ausgereicht, doch der Mediziner beharrt auf der hohen Summe.

Von Markus Schmitz

Seltener Vorgang im Kölner Amtsgericht. In dem kleinen Verhandlungssaal haben sich einige Zuschauer eingefunden, weil es um besondere Vorwürfe gegen den Angeklagten geht. Er soll Patienten falsche Atteste ausgestellt haben, die sie vom Tragen eines Mund-Nase-Schutzes während der Corona-Pandemie befreien. Mit Folgen: Die Patientinnen und Patienten gingen mit diesen Attesten zum Teil auf Demonstrationen, wo Maskenpflicht herrschte, und zeigten die Bescheinigungen dort der Polizei, so die Vorwürfe der Kölner Staatsanwaltschaft.

Vorwürfe nicht eindeutig

Während der Verhandlung stellt sich heraus, dass der Mediziner bereits von der Ärztekammer abgemahnt worden ist. Dennoch sagt er zu seiner Verteidigung, dass die Menschen zur Ausstellung eines Atttests aufgrund der Infektionsgefahr nicht bei ihm persönlich erscheinen mussten. Dafür habe er in einigen Fällen mit ihnen telefoniert oder per Mail Kontakt gehabt.

Zu diesem Zeitpunkt möchte der Richter den Prozess vorerst stoppen und an einem späteren Tag einige Zeugen hören. Doch plötzlich nimmt der Richter die Anregung des Verteidigers auf und fragt, wie viel der Angeklagte bereit sei für eine Einstellung des Verfahrens zu zahlen. Der Verteidiger antwortet nur zögerlich, bis dann der angeklagte Mediziner selbst das Wort ergreift und anbietet: "20.000 Euro wäre ich bereit zu zahlen". Er fügt sogar noch hinzu, dass, wenn der Richter "noch etwas draufschlagen wolle", es für ihn auch in Ordnung sei.

Gericht und Staatsanwältin akzeptieren den Vorschlag 

In diesem Moment schauen sich Richter, Staatsanwältin und Zuschauer im Saal 16 des Kölner Amtsgerichts ungläubig an, denn das Angebot von 20.000 Euro ist für diesen Vergleich sehr hoch. Doch der Angeklagte besteht darauf, dass 20.000 Euro angemessen seien, denn schließlich habe er auch insgesamt 900 Atteste zur Maskenbefreiung legal ausgestellt – damit habe er eben so viel Geld verdient. Der Verteidiger fügt hinzu, sein Mandant sei Mediziner und kein Jurist. Als Mitglied eines Aschrams habe er eine "buddhistische Auffassung" und reagiere deshalb wahrscheinlich so. 

Der Richter bestimmt abschließend die Aufteilung des Geldes zugunsten verschiedener Einrichtungen: Aktion Deutschland Hilft, die DKMS, das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in Olpe und der Kölner Zoo bekommen nun jeweils 5000 Euro.

Über das Thema berichteten wir am 24.08.2022 in der Lokalzeit Köln im WDR-Hörfunk und im WDR-Fernsehen.