Das Gebäude des Düsseldorfer Lands- und Amtsgericht. Vor dem Gebäude läuft eine Person entlang

Bewährungsstrafe für mutmaßlichen Rechtsextremisten aus Mönchengladbach

Stand: 11.11.2024, 15:30 Uhr

Ein Mönchengladbacher hatte angekündigt, wahllos Menschen erschießen zu wollen. Dafür wurde er jetzt auf Bewährung verurteilt.

Das Landgericht Düsseldorf hat den Mann aus Mönchengladbach zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Der zunächst von der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft mitangeklagte Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat konnte laut Gericht nicht bewiesen werden.

50 Sozialstunden als Bewährungsauflage

Außerdem muss der gelernte Automechaniker innerhalb von neun Monaten 50 Sozialstunden ableisten. Des weiteren muss der Mönchengladbacher dem Gericht mindestens ein Gepräch mit den Mitarbeitern des Aussteigerprogramms "Spurwechsel" nachweisen.

Der 41-Jährige soll geplant haben, wahllos Ausländer und Polizisten zu erschießen. Dafür hatte er sich laut Anklage verschiedene Waffen besorgt, unter anderem ein Repetiergewehr. Zudem soll er mehrere Pistolen und Gewehre besessen haben.

Teilgeständnis im Prozess: Umsetzung nie geplant

Der 41-jährige Monteur hatte im Prozess zugegeben, daß er in Online-Chats und Postings zwar entsprechende Anschläge angekündigt hatte. Er habe aber nie vorgehabt, diese Pläne wirklich umzusetzen. Nach eigener Aussage war der Angeklagte zu Corona-Zeiten aus Frust in eine extremistische Blase geraten und habe sich mit seinen martialischen Online-Auftritten nur wichtig machen wollen.

Waffen selbst gebaut

Im Prozess hatte der Angeklagte erklärt, er habe die Schusswaffen aus reiner Faszination für Waffen selbst gebaut. Er habe sogar mal überlegt, eine Ausbildung zum Büchsenmacher zu absolvieren. Sein Mandant distanziere sich heute von seinem damaligen Denken und sei im Nachhinein über sich selbst erschrocken, hatte sein Verteidiger zum Auftakt erklärt.

Gericht glaubt dem Angeklagten

Die Strafkammer glaubte dem Angeklagten und beließ es bei der Verurteilung wegen Verstößen gegen das Kriegeswaffenkontrollgesetz. Auch deshalb weil der Angeklagte seine Anschlägspläne nicht in einschlägigen rechtsterroristischen Online-Foren und Netzwerken verbreitet hat, sondern vor allem in der direkten Kommunikation mit einem Freund und seiner Schwester. Auch der Staatsanwalt hatte nur eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert.

Der Angeklagte lebte in Mönchengladbach über seiner Werkstatt. Dort hatte die Polizei im Juli 2022 bei der Durchsuchung hinter einem Verschlag in seiner Küche zahlreiche Waffen entdeckt. Außerdem wurden in der Wohnküche und seinem Schlafzimmer geringe Mengen Kokain und Amphetamine entdeckt.

Anschlägspläne aus Coronafrust

Der 41-Jährige, der sich als Impfgegner bezeichnet, war vor Jahren mit seinen Online-Ankündigungen in den Fokus der Ermittler geraten. Laut Anklage hatte er sich von 2019 an immer mehr antisemitisch und fremdenfeindlich radikalisiert und Hass auf Ausländer und die Demokratie entwickelt.

Der Angeklagte verließ am Arm der Freundin das Gericht sichtlich erleichtert. Er befand sich auf freiem Fuß. Es habe keine Haftgründe wie Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr gegeben, hatte die zuständige Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft zum Auftakt erklärt.

Bewährungsstrafe für mutmaßlichen Rechtsextremisten aus Mönchengladbach

WDR Studios NRW 12.11.2024 00:48 Min. Verfügbar bis 12.11.2026 WDR Online


Quellen:

  • Reporter vor Ort
  • Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf

Über dieses Thema berichtet der WDR am 11.11.2024 im Fernsehen in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf.