Das Land NRW hat extra einen Prozess angestrebt, um sich Geld von dem Verursacher zurückzuholen: einem Mann, der zuvor schon durch merkwürdige Aktionen aufgefallen war. Im April 2018 er in das Kölner Amtsgerichtsgebäude. Bei seiner Kontrolle stellten Wachtmeister fest, dass er weißes Pulver bei sich hatte.
Die Wachtmeister kamen dabei offenbar leicht mit dem Pulver in Berührung. Weil zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, worum es sich bei dem Stoff handelte und der betreffende Mann auch nicht für Aufklärung sorgte, rückte eine Spezialeinheit der Feuerwehr an, die mit Schutzanzügen und einer schnell aufgebauten Dekontaminierungsstelle für einen Großeinsatz sorgte.
Wachtmeister in Klinik
Zwei Justizbedienstete, die an der Kontrolle des Mannes beteiligt waren, brachten Rettungskräfte vorsorglich ins Krankenhaus. Für den Transport und auch die Behandlung wollte das Land NRW nun 1.200 Euro plus Zinsen von dem Verursachter erstattet bekommen. Das Kölner Amtsgericht hat zugestimmt, unter anderem mit der Begründung, dass der Mann den Gerichtsablauf gestört hätte.
Verurteilter sitzt in Haft
Der heute 53-jährige Verurteilte ist vor und nach dem Vorfall mit dem Pulver immer wieder aufgefallen. Wegen mehrerer Delikte wurde er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die er immer noch absitzt. Das Pulver von damals war, was sich hinterher herausstellte, einfacher Traubenzucker.