Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", Archivbild 28.07.2022

Erstochener Obdachloser in Neuss: Mord-Urteil aufgehoben

Stand: 23.05.2024, 12:37 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines damals 17-jährigen wegen Mordes aufgehoben. Der Jugendliche hatte 2022 einen Obdachlosen in Neuss erstochen.

Ein damals 17-jähriger war im September 2023 vom Landgericht Düsseldorf wegen Mordes an einem Obdachlosen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof nun aufgehoben. Die Revision des Angeklagten in Karlsruhe hatte damit teilweise Erfolg.

Der Jugendliche hatte den Obdachlosen im April 2022 nach Drogen gefragt. Als dieser ihn abwies, stach er durch eine Zeltplane hindurch zweimal auf ihn ein. Das Landgericht verurteilte ihn wegen Mordes, weil er nach dem ersten Stich gewusst haben müsse, dass er sein Opfer getroffen habe. Spätestens beim zweiten Stich sei also ein Tötungsvorsatz zu unterstellen gewesen.

BGH: Urteilsbegründung nicht ausreichend

Allerdings war es dem Gericht nicht möglich gewesen, zu beurteilen, welcher der beiden Stiche der tödliche gewesen war. Aus dieser Unklarheit schloss nun der Bundesgrichtshof, dass nicht zwingend eine Tötungsabsicht vorlag, falls bereits der erste Stich die tödliche Verletzung verursacht habe.

Der Angeklagte hatte die Tat im Prozess bestritten. Er kann nun auf eine mildere Strafe hoffen.

Erstochener Obdachloser in Neuss: Mord-Urteil aufgehoben

00:40 Min. Verfügbar bis 23.05.2026


Über das Thema berichtet der WDR am 23.05.2024 auch in der Lokalzeit aus Düsseldorf im Radio auf WDR 2.

Quellen:

  • dpa