Inzwischen starten die Flieger in Düsseldorf wieder, die Polizei hatte das Rollfeld gegen sieben Uhr morgens geräumt. Die Folgen der Blockade durch eine Gruppe von Aktivisten der Letzten Generation zeigt ein Blick auf die Anzeigetafel aber immer noch. Eine Reihe von Flügen startet mit deutlicher Verspätung, teilweise drei Stunden später als geplant. Und vor dem Serviceschalter in der Abflughalle hat sich eine lange Schlange gebildet. Hier warten die Passagiere der beiden Flieger, deren Start ausgefallen ist.
Die meisten Passagiere haben kein Verständnis
Zum Beispiel Hanna Sloth aus Nordhorn. Für fünf Tage wollte sie mit Freunden eigentlich nach Wien fliegen, die Reise ist ein Geschenk zum Abitur. Seit null Uhr ist sie schon auf den Beinen, denn der Flieger in die österreichische Hauptstadt sollte eigentlich früh morgens starten. Die Frustration ist groß. "Sehr traurig, vielleicht fahren wir nachher wieder nach Hause und lassen es komplett sein." Verständnis hat sie für die Blockadeaktion nicht. "Klar muss man etwas gegen den Klimawandel machen, aber diese Aktion kostet die Passagiere viel Geld und Zeit."
Lange Warteschlange vor dem Serviceschalter
Auch Haitham Zyadeh steht in der Warteschlange, mit zwei dicken Koffern auf dem Gepäckwagen. Er wollte mit Umstieg in Wien nach Jordanien fliegen, den Anschlussflug wird er aber nicht mehr erreichen.
Die Motivation der Klimaschützer kann Zyadeh durchaus gut verstehen, die Idee, sich auf dem Rollfeld festzukleben, hält er aber für falsch. "Wir müssen alle etwas für die Umwelt tun, aber diese radikale Art etwas zu tun, die hat die Leute eher verärgert, die haben keine Empathie dadurch gewonnen!" Er hofft trotzdem, noch heute anzukommen und rechnet mit einer Odyssee durch Europa und den Nahen Osten, bis er an seinem Ziel ist.
Welche Rechte haben Reisende?
Wenn eine Airline selbst an einer Verspätung oder einen Flugausfall schuld ist, haben Reisende Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung zwischen 250 bis 600 Euro. Die Höhe richtet sich dabei je nach Länge der Flugstrecke. Anders sieht das bei Blockaden durch Proteste aus. Nach Angaben des Flugportals AirHelp haben Reisende in solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können. Denn Probleme im Flugablauf durch solche Aktionen seien nicht seitens der Airline verschuldet und daher seien Passagiere nicht entschädigungsberechtigt, sagt Fluggastrechteexperte Julián Navas.
Hier finden Sie einen Überblick, in welchen Fällen Fluggäste ein Recht auf Erstattung ihrer Kosten haben: