Das bestätigte ein Sprecher der für Cybercrime zuständigen Einheit der Kölner Staatsanwaltschaft am Montag. Die Durchsuchung der Privatanschrift und des Arbeitsplatzes des Beschuldigten sei bereits am vergangenen Donnerstag erfolgt. Dabei seien Datenträger sichergestellt worden.
Durchsuchung des Arbeitsplatzes Routine
Der "Kölner Stadt-Anzeiger" hatte zuvor berichtet. Das Erzbistum sei lediglich deswegen aufgesucht worden, weil der Verdächtige dort seinen Arbeitsplatz habe.
In solchen Fällen wird regelmäßig neben der Privatwohnung auch der Arbeitsplatz des Beschuldigten durchsucht für den Fall, dass der Beschuldigte kinderpornografisches Material dort versteckt hält.